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COVID-19: Stopp der kulturweit-Ausreise
Die kulturweit-Ausreise im März 2020 wird wegen der Ausbreitung des Coronavirus gestoppt.
Meldung
PM: Neun Neuaufnahmen in Deutschlands Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Moderner Tanz, Flößerei und Hohl- und Flachglasfertigung für internationale UNESCO-Listen nominiert
Sieben Kulturformen, darunter das handwerkliche Bierbrauen und die deutsche Friedhofskultur, sowie zwei Gute Praxisbeispiele zählen seit heute zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Das haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission heute bestätigt.
Außerdem wurde die Nominierung des modernen und zeitgenössischen Tanzes sowie die Beteiligung Deutschlands an den multinationalen Nominierungen der Flößerei und der manuellen Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas für die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit bestätigt. Voraussetzung für die Aufnahme in die internationalen UNESCO-Listen ist, dass die Kulturformen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gelistet sind. Für den modernen und zeitgenössischen Tanz sowie die Flößerei ist dies seit 2014, für die Hohl- und Flachglasfertigung seit 2015 der Fall.
Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, betonte: „Kulturerbe ist innovativ und kreativ! Das zeigen einmal mehr die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie bilden den kulturellen Reichtum in Deutschland ab und machen das überlieferte Wissen und Können um Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und künstlerische Ausdrucksformen sichtbar. Mit ihrem Engagement und Enthusiasmus für die Pflege und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen unschätzbar wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft – denn gerade in den heutigen Zeiten brauchen wir identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche, aber auch deren lebendige Weiterentwicklung.“
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte: „Die diesjährigen Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind eindrucksvoller Beleg für den kulturellen Facettenreichtum in unserem Land. Es ist ein schöner Erfolg, dass gleich drei Kulturformen, darunter der zeitgenössische Tanz, als deutsche Beiträge für die weltweite UNESCO-Liste nominiert wurden. Bereits über 100 Kulturformen sind nunmehr im Bundesweiten Verzeichnis aufgelistet. Das immer größer werdende Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Wert des Immateriellen Kulturerbes begrüße ich sehr. Es zeigt, wie wichtig und lebendig die Traditionen und Bräuche in Deutschland in all ihren regionalen Ausprägungen sind.“
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Maria Böhmer, sagte mit Blick auf die Neuaufnahmen: „Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind gelebtes Kulturerbe. Wenn Menschen ihr Wissen und Können weitergeben, ist das ein wertvoller Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben, zur kulturellen Identität und zu nachhaltiger Entwicklung. Kultur ist lokal und grenzüberschreitend zugleich – das zeigen die multinationalen Nominierungen für die internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.“
Die neun Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:
Sieben lebendige Kulturformen:
- Süddeutsche Wander- und Hüteschäferei
- Handwerkliches Bierbrauen
- Kulturformen der Nutzung bäuerlicher Gemeinschaftswälder im Steigerwald und angrenzenden Regionen
- Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland
- Brauch des Martensmanns
- Grasedanz im Harz
- Friedhofskultur in Deutschland
Zwei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele):
- Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern
- Revitalisierung synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas
Hintergrund
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Erfahrungswissen. Insgesamt beinhaltet das Verzeichnis nun 106 Kulturformen und Modelle guter Praxis zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Die Vorschläge kommen aus der Zivilgesellschaft. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
Weitere Informationen
Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
FAQ Immaterielles Kulturerbe
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Stephanie Laumen
Telefon: +49 30 80 20 20-144
E-Mail: laumen(at)unesco.de
PM: Neun Neuaufnahmen in Deutschlands Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Moderner Tanz, Flößerei und Hohl- und Flachglasfertigung für internationale UNESCO-Listen nominiert
Sieben Kulturformen, darunter das handwerkliche Bierbrauen und die deutsche Friedhofskultur, sowie zwei Gute Praxisbeispiele zählen seit heute zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Das haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission heute bestätigt.
Außerdem wurde die Nominierung des modernen und zeitgenössischen Tanzes sowie die Beteiligung Deutschlands an den multinationalen Nominierungen der Flößerei und der manuellen Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas für die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit bestätigt. Voraussetzung für die Aufnahme in die internationalen UNESCO-Listen ist, dass die Kulturformen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gelistet sind. Für den modernen und zeitgenössischen Tanz sowie die Flößerei ist dies seit 2014, für die Hohl- und Flachglasfertigung seit 2015 der Fall.
Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, betonte: „Kulturerbe ist innovativ und kreativ! Das zeigen einmal mehr die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie bilden den kulturellen Reichtum in Deutschland ab und machen das überlieferte Wissen und Können um Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und künstlerische Ausdrucksformen sichtbar. Mit ihrem Engagement und Enthusiasmus für die Pflege und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen unschätzbar wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft – denn gerade in den heutigen Zeiten brauchen wir identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche, aber auch deren lebendige Weiterentwicklung.“
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte: „Die diesjährigen Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind eindrucksvoller Beleg für den kulturellen Facettenreichtum in unserem Land. Es ist ein schöner Erfolg, dass gleich drei Kulturformen, darunter der zeitgenössische Tanz, als deutsche Beiträge für die weltweite UNESCO-Liste nominiert wurden. Bereits über 100 Kulturformen sind nunmehr im Bundesweiten Verzeichnis aufgelistet. Das immer größer werdende Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Wert des Immateriellen Kulturerbes begrüße ich sehr. Es zeigt, wie wichtig und lebendig die Traditionen und Bräuche in Deutschland in all ihren regionalen Ausprägungen sind.“
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Maria Böhmer, sagte mit Blick auf die Neuaufnahmen: „Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind gelebtes Kulturerbe. Wenn Menschen ihr Wissen und Können weitergeben, ist das ein wertvoller Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben, zur kulturellen Identität und zu nachhaltiger Entwicklung. Kultur ist lokal und grenzüberschreitend zugleich – das zeigen die multinationalen Nominierungen für die internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.“
Die neun Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:
Sieben lebendige Kulturformen:
- Süddeutsche Wander- und Hüteschäferei
- Handwerkliches Bierbrauen
- Kulturformen der Nutzung bäuerlicher Gemeinschaftswälder im Steigerwald und angrenzenden Regionen
- Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland
- Brauch des Martensmanns
- Grasedanz im Harz
- Friedhofskultur in Deutschland
Zwei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele):
- Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern
- Revitalisierung synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas
Hintergrund
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Erfahrungswissen. Insgesamt beinhaltet das Verzeichnis nun 106 Kulturformen und Modelle guter Praxis zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Die Vorschläge kommen aus der Zivilgesellschaft. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
Weitere Informationen
Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
FAQ Immaterielles Kulturerbe
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Stephanie Laumen
Telefon: +49 30 80 20 20-144
E-Mail: laumen(at)unesco.de
„denkmal aktiv“ – Ausschreibung 2020/2021
Die Deutsche UNESCO-Kommission bringt sich im Schuljahr 2020/2021 mit dem Themenfeld „Lernen und Forschen am Welterbe“ in die „denkmal aktiv“-Ausschreibung ein.
Meldung
Neun Neuaufnahmen in Deutschlands Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Moderner Tanz, Flößerei und Hohl- und Flachglasfertigung für internationale UNESCO-Listen nominiert
Gemeinsame Pressemitteilung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutschen UNESCO-Kommission
Pressemitteilung
Netzwerk Handwerksbetriebe
Projekt "Faire Schule" der IB Beruflichen Schulen Ulm
Eine Faire Schule verfolgt drei Zielsetzungen:
1. Fair zu allen Mitmenschen im schulischen Umfeld - demokratische Schulkultur
2. Fair zu Menschen rund um den Globus - Übernahme globaler Verantwortung - Globales Lernen
3. Fair zu Umwelt und Klima - Übernahme ökologischer Verantwortung
Wir sind davon überzeugt, dass die Entwicklung des Schulprofils in Richtung "Faire Schule" die Atmosphäre, die Lernkultur und das Miteinander an der Schule wesentlich verbesern kann. Armutsbekämpfung, Ernährung, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung, Energie, Nachhaltige Städte und Gemeinden, Nachhaltiger Konsum und Produktion, Klima, Ökosysteme/Biodiversität, Globalisierung, Kulturelle Vielfalt, Interkulturelles Lernen, Menschenrechte, Migration Schule, Berufliche Bildung, Außerschulische Bildung und Weiterbildung Politische Unterstützung, Ganzheitliche Transformation von Lern- und Lehrumgebungen, Kompetenzentwicklung bei Lehrenden und Multiplikatoren, Förderung nachhaltiger Entwicklung auf lokaler Ebene Baden-Württemberg
8. März: Internationaler Tag der Frau
Trotz Fortschritten muss mehr für die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen getan werden. Besonders in der Kulturbranche sind Frauen unterrepräsentiert.
Meldung
World Heritage, Nr. 94, Januar 2020: New Sites
Die Zeitschrift World Heritage wird vom UNESCO-Welterbezentrums herausgegeben und enthält ausführliche Artikel zum UNESCO-Welterbe mit zahlreichen Abbildungen. Sie erscheint vierteljährlich in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch.
Gemeinsam freiwillig engagiert
Das Projekt „Gemeinsam freiwillig engagiert“ gibt jungen Frauen aus Ägypten, Jordanien, Marokko, Libanon und Tunesien die Möglichkeit, sich für drei Monate in Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland zu engagieren, gefördert durch das Auswärtige Amt.
Meldung