Kultur und Natur
Welterbe weltweit

Die Historischen Stätten der Eisenverhüttung in Burkina Faso, das Great Barrier Reef in Australien, der Nationalpark Serengeti in Tansania, die Kirchen von Chiloé in Chile oder die Werke des Architekten Le Corbusier auf fünf Kontinenten – sie alle sind einzigartige Orte und machen unser gemeinsames Erbe aus.
UNESCO-Welterbestätten
1.154 Welterbestätten weltweit in 167 Ländern - 51 davon in Deutschland.
Grundlage für das Welterbe ist die UNESCO-Welterbekonvention von 1972 – eines der erfolgreichsten internationalen Schutzinstrumente für Natur- und Kulturerbe weltweit. Die Welterbekonvention basiert auf dem Prinzip der internationalen Solidarität und Zusammenarbeit zum Schutz von Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellen Wert. Der Erhalt des Welterbes liegt in der Verantwortung der gesamten Menschheit.
Im Rahmen der Umsetzung der Konvention fördert die UNESCO die Identifizierung, den Schutz, den Erhalt und die Vermittlung des außergewöhnlichen Kultur- und Naturerbes weltweit. Damit leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Der Welterbekonvention sind 194 Staaten beigetreten, sie hat universelle Gültigkeit.
UNESCO-Welterbe - kurz erklärt
Aufgabe der UNESCO im Bereich Welterbe ist
- Staaten zu ermutigen, der Welterbekonvention beizutreten und den Schutz des in ihrem Territoriums befindlichen Natur- und Kulturerbes zu gewährleisten;
- Vertragsstaaten der Welterbekonvention zu ermutigen, Managementpläne und Berichterstattungssysteme für den Erhaltungszustand von Welterbestätten zu entwickeln;
- Soforthilfe bereitzustellen für Welterbestätten in unmittelbarer Gefahr;
- die Partizipation der lokalen Bevölkerung an Schutz, Erhalt und Vermittlung des Kultur- und Naturerbes zu fördern;
- Vertragsstaaten zu ermutigen, in ihrem Hoheitsgebiet gelegene Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste zu nominieren;
- Vertragsstaaten beim Schutz von Welterbestätten durch technische Hilfe und fachliche Trainings zu unterstützen;
- Aktivitäten der Vertragsstaaten zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Erhalt des Welterbes zu unterstützen;
- die internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung des Kultur- und Naturerbes der Welt zu fördern.
Welterbeliste
Seit den ersten Eintragungen 1978 wurden bis heute 1.154 Kultur- und Naturstätten weltweit in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Die Stätten sind von außergewöhnlichem universellen Wert für die Menschheit und umfassen einzigartige Baudenkmäler und Stadtensembles ebenso wie herausragende Naturgebiete und Ökosysteme. Über die Eintragung von Stätten in die Liste entscheidet jährlich das zwischenstaatliche UNESCO-Welterbekomitee.
Welterbe in Gefahr
Die Einschreibung einer Stätte in die Liste des gefährdeten Welterbes macht die internationale Gemeinschaft darauf aufmerksam, dass gemeinsame und zügige Anstrengungen zum Schutz akut bedrohten Welterbes notwendig sind. Die Liste umfasst aktuell 52 Stätten.
Mit der Einschreibung verbunden sind konkrete Vorgaben zur Behebung oder Abwendung der Gefährdung, ein Programm für Abhilfemaßnahmen sowie ein verstärktes Monitoring. Ein begrenztes Budget steht Staaten, die Gefährdungen nicht mit eigenen Mitteln abwenden können, aus dem Welterbefonds auf Antrag zur Verfügung. Die UNESCO leistet darüber hinaus auch umfangreiche fachliche Expertise. weiterlesen

Grenzüberschreitendes Welterbe
Gemeinsam schützen – dies ist die Grundidee der Welterbekonvention von 1972. Nirgendwo sonst wird die internationale Kooperation so gelebt wie in den grenzüberschreitenden und transnationalen Welterbestätten weltweit. Als Vorreiterinnen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bieten diese Stätten besondere Herausforderungen und Chancen. weiterlesen

Welterbe-Akteurinnen und Akteure weltweit
Für den Schutz und Erhalt des Kultur- und Naturerbes der Welt setzen sich international verschiedene Akteurinnen und Akteure ein. Hierzu zählen unter anderem die UNESCO, die Vertragsstaaten der Welterbekonvention sowie internationale Beratungs- und Fachorganisationen. weiterlesen

Erfolgreich seit über 10 Jahren: UNESCO's African World Heritage Fund
Globale Strategie für eine ausgewogene Welterbeliste
Besondere Relevanz für die Umsetzung der Welterbekonvention hat die Globale Strategie für eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste. Die Welterbeliste soll die Vielfalt des kulturellen Erbes aller Menschen und den Reichtum des Naturerbes auf allen Kontinenten widerspiegeln. Die Globale Strategie zeigt Maßnahmen auf, wie dies durch gemeinsame Anstrengung gelingen kann.
Umsetzung in Deutschland
Die Kultusministerkonferenz hat zur Umsetzung der Globalen Strategie eine Handreichung zum UNESCO-Welterbe (PDF) an die Länder, Kommunen und weitere Akteurinnen und Akteure erarbeitet.
Welterbe Wissensdatenbank
Die UNESCO hat mit dem World Heritage Policy Compendium eine umfangreiche Online-Datenbank mit allen relevanten Dokumenten rund um das Welterbe erstellt. Die Datenbank ist in sechs Themenbereiche gegliedert und orientiert sich an den fünf strategischen Zielen (die 5 Cs) der Welterbekonvention: Credibility, Effective Conservation, Capacity Building, Communication und Community Involvement.
Die Deutsche UNESCO-Kommission stellt zudem Grundlagendokumente für die Umsetzung der Welterbekonvention in deutscher Sprache sowie weitere relevante Publikationen zur Verfügung.
Welterbekonvention
Die UNESCO-Welterbekonvention ist eines der erfolgreichsten internationalen Schutzinstrumente für außergewöhnliches Natur- und Kulturerbe weltweit. Sie wurde am 16. November 1972 von den Mitgliedstaaten der UNESCO verabschiedet. Der Konvention sind 194 Staaten beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1976 Vertragsstaat. Für die Umsetzung der Welterbekonvention stützt sich die UNESCO auf eine Vielzahl staatlicher und nicht-staatlicher Akteurinnen und Akteure.
Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention
Ziel der Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ist es, die Umsetzung der Welterbekonvention zu erleichtern. Die Richtlinien legen Verfahren fest für die Eintragung von Stätten in die Welterbeliste, den Schutz und Erhalt von Welterbe, die Gewährung internationaler Unterstützung im Rahmen des Welterbe-Fonds und die Mobilisierung innerstaatlicher und internationaler Unterstützung für die Konvention.