Die lebendigen kulturellen Ausdrucksformen prägen Identitäten und stärken den Zusammenhalt von Gruppen und Gemeinschaften. Durch den Rückgriff auf traditionelles Wissen und erfahrungsbasiertes Können leisten sie einen Beitrag zur Bewältigung aktueller wie auch zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen.
Mit dem Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedete die UNESCO 2003 ein wegweisendes Instrument zur Würdigung überlieferten menschlichen Wissens und Könnens sowie zur Bewusstseinsbildung für dessen lokale, regionale und internationale Bedeutung. Das Übereinkommen soll außerdem die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Immateriellen Kulturerbes durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie durch gemeinsame, grenzüberschreitende Initiativen fördern
Einmal jährlich nimmt der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss neue Immaterielle Kulturformen sowie Gute Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes in die drei internationalen UNESCO-Listen auf.
Im Rahmen des Übereinkommens fördern die UNESCO und die Deutsche UNESCO-Kommission Projekte und Fachtagungen zum Wissensaustausch, zur Generierung von Erkenntnissen und zum Kapazitätsaufbau.
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes
Die UNESCO-Generalkonferenz hat das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003 verabschiedet. Im Frühjahr 2006 trat es nach Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft. Deutschland, als einer von mittlerweile 185 Vertragsstaaten, ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten.
Übersicht der VertragsstaatenExterner Link:
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes
Drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes
Auf internationaler Ebene gibt es drei UNESCO-Listen zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes:
- Die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit zeigt beispielhaft die weltweite Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes. Die Liste soll zur größeren Sichtbarkeit und wachsendem Bewusstsein für die Bedeutung von Immateriellem Kulturerbe weltweit beitragen.
- Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes soll deutlich machen, dass einige Kulturformen durch globale wie auch lokale Entwicklungen bedroht sind und effektiver Erhaltungsmaßnahmen bedürfen. Zur Unterstützung geeigneter Maßnahmen hat die UNESCO einen internationalen Fonds eingerichtet.
- Die ins UNESCO-Register Guter Praxisbeispiele aufgenommenen Modellprojekte zeigen, wie Immaterielles Kulturerbe effektiv und mit innovativen Methoden erhalten, an kommende Generationen weitergeben und lebendig weiterentwickeln werden kann.
Beitrag Deutschlands zu den UNESCO-Listen
Deutschland verzeichnet derzeit zehn Einträge auf den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes: