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Kultur und Natur
Immaterielles Kulturerbe
Ob Capoeira in Brasilien, Yoga in Indien oder Reggae in Jamaika – sie alle gehören zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit.
Listen
Im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland gibt es aktuell 150 Einträge: 134 Kulturformen und 16 Modellprogramme zur Erhaltung des lebendigen Erbes.
In den drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes gibt es 730 Einträge aus 145 Ländern, davon sind zehn aus Deutschland.
Menschen tanzen, feiern und singen. Sie pflegen Bräuche, Beziehungen und ihre Umwelt. Dabei erhalten und gestalten sie ihr kulturelles Erbe, indem sie ihr Wissen und Können an die nächsten Generationen weitergeben. Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 fördert die Sichtbarkeit und Weiterentwicklung dieses lebendigen Erbes, beispielsweise durch die internationalen UNESCO-Listen oder über Einträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.
Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Dieser Schritt ist eine Wertschätzung und Anerkennung überlieferten Wissens und Könnens. Ziel ist es, die Vielfalt des lebendigen Erbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland gibt es bereits 150 Einträge.
Immaterielles Kulturerbe weltweit
Auf den internationalen UNESCO-Listen gibt es bereits über 700 Einträge. Ob Geigenbau im italienischen Cremona, die Rumba in Kuba, der Zaouli-Tanz in Côte d’Ivoire, der Pinisi-Bootsbau in Indonesien oder das traditionelle System der Wassergerichte in Peru – sie alle gehören zum von der UNESCO aufgenommenen Immateriellen Kulturerbe. Auch Deutschland ist an sieben Einträgen beteiligt.
Immaterielles Kulturerbe werden
Sie möchten eine Kulturform oder ein Gutes Praxisbeispiel zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes für das Bundesweite Verzeichnis vorschlagen? Die Erstellung ist mit einem mehrstufigen Verfahren verbunden, an dem staatliche Stellen und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind. Die Aufnahme ist auch Voraussetzung für eine UNESCO-Nominierung, aber keinesfalls Garantie. Hier finden Sie mehr Infos zum Auswahlverfahren und zu den Aufnahmekriterien.
Immaterielles Kulturerbe sein
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sowie in eine der UNESCO-Listen macht die jeweilige Kulturform und ihre Trägerschaft öffentlich sichtbar. Eine finanzielle Förderung ist hiermit nicht verbunden.
Das UNESCO-Übereinkommen von 2003
Die UNESCO-Generalkonferenz hat 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Es fördert beispielsweise die Erstellung von Verzeichnissen des immateriellen Kulturerbes, das Bewusstsein für dessen Bedeutung und die internationale Zusammenarbeit.
Unser Beitrag
Die Deutsche UNESCO-Kommission begleitet und unterstützt die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes in und durch Deutschland.
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Gefördert von
Die Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).