Über die Deutsche UNESCO-Kommission
Die UNESCO verfügt als einzige UN-Organisation über ein weltweites Netzwerk von Nationalkommissionen, derzeit 199 weltweit. Ihre Aufgabe ist es, an der Ausgestaltung der UNESCO-Mitgliedschaft des jeweiligen Staates mitzuwirken. Nationalkommissionen sind in ihren Ländern die zentrale Schnittstelle zwischen Regierung, Zivilgesellschaft und der UNESCO.
Satzung der Deutschen UNESCO-Kommission
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung der DUK am 28. Juni 2019 in Mannheim beschlossen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission wurde am 12. Mai 1950 gegründet, ein Jahr vor dem UNESCO-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt institutionell gefördert.
Zu den bis zu 114 Mitgliedern der Deutschen UNESCO-Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter des Bundestages und der Bundesregierung, der Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder sowie Vertreter wissenschaftlicher Institutionen, von Verbänden und der Zivilgesellschaft. Präsidentin der Kommission ist Prof. Dr. Maria Böhmer. Das Sekretariat der Deutschen UNESCO-Kommission hat seinen Sitz in Bonn.
Schwerpunkte
Arbeitsschwerpunkte der Deutschen UNESCO-Kommission sind die Förderung hochwertiger und chancengerechter Bildung sowie Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Kultur- und Naturerbes. Auch die Förderung von Wissensgesellschaften, kultureller Vielfalt und Wissenschaftskooperation gehört zu ihren Aktivitäten.