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Terminhinweis: UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 24. Juni bis 4. Juli in Bahrain
Zwei Stätten aus Deutschland nominiert
Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 24. Juni bis 4. Juli 2018 in Manama, Bahrain. In diesem Jahr sind 31 Stätten für die UNESCO-Welterbeliste nominiert. Deutschland hat die Archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk sowie den Naumburger Dom nominiert. Das Welterbekomitee befasst sich im Rahmen seiner 42. Tagung auch mit dem Schutz gefährdeter Welterbestätten und der Weiterentwicklung des Welterbeprogramms. Der Erhaltungszustand von 156 eingeschriebenen Stätten, darunter 56 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes wird geprüft. Die Tagung wird live im Internet übertragen.
Nominierungen 2018
Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind in diesem Jahr 31 Stätten nominiert, unter anderem das viktorianische und Art Déco-Ensemble von Mumbai, der prähistorische Fundort Göbekli Tepe in der Türkei, der Nationalpark Chiribiquete in Kolumbien sowie die buddhistischen Bergklöster in Südkorea.
Aus Deutschland stehen die folgenden Nominierungen zur Entscheidung:
- Die Archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk
- Der Naumburger Dom
Erhaltungszustand von Welterbestätten
Das Welterbekomitee wird in diesem Jahr den Erhaltungszustand von 156 der insgesamt 1.073 Welterbestätten diskutieren, insbesondere von den 56 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes. Zu den Gefährdungsfaktoren für diese Stätten zählen unter anderem bewaffnete Konflikte, der Klimawandel, Naturkatastrophen und Baumaßnahmen. Neben Einzelmaßnahmen wird das Komitee außerdem thematische Programme sowie internationale Finanzierungsprojekte diskutieren, mit denen Staaten beim Schutz und Erhalt ihrer Welterbestätten unterstützt werden sollen.
Das Komitee wird über die Eintragung der folgenden Stätten in die Liste der gefährdeten Welterbes beraten:
Das Komitee wird auch über die Streichung der usbekischen Stätte Historisches Zentrum von Shahrisabz von der UNESCO-Welterbeliste diskutieren. Umfassende Baumaßnahmen in der Stätte haben dazu geführt, dass der außergewöhnliche universelle Wert als verloren gilt.
Presseakkreditierung
Zwecks Akkreditierung für die 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomittes senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen und dem Namen Ihrer Medieninstitution an media(at)42whcbahrain2018.bh. Sie erhalten dann einen Registrierungscode und einen Einladungsbrief für die Visumsbeantragung. Diese erfolgt über ein Onlineformular.
Hintergrundinformationen
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Erhaltungszustand der eingeschriebenen Stätten und entwickelt Lösungen für Bedrohungen der Stätten.
Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.073 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 42 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu bewahren.
Dokumente
Alle Arbeitsdokumente des Welterbekomitees sind online verfügbar.
Terminübersicht
Nominierungen für die UNESCO-Welterbeliste
Evaluierungen von Nominierungen von Kulturstätten und gemischten Stätten
Evaluierungen von Nominierungen von Naturstätten und gemischten Stätten
Berichte zum Erhaltungszustand von Welterbestätten auf der Liste des Welterbes in Gefahr
Berichte zum Erhaltungszustand von Stätten auf der Welterbeliste
Berichte zum Erhaltungszustand von Welterbestätten, die nach aktuellem Planungsstand im Rahmen der Welterbekomiteesitzung diskutiert werden (Änderungen sind auch während der Sitzung noch möglich)
Weitere Informationen
- Webseite der 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
- Videomaterial ausgewählter neuer Welterbestätten steht hier im Anschluss an die Einschreibung zur Verfügung
- Site Managers Forum der 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
- Young Professionals Forum der 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
- DUK-Webseite zum Welterbe
Folgen Sie der Komiteesitzung
- Hashtag: #WorldHeritage
- Twitter: @UNESCO
- Facebook: @UNESCO
- Instagram: @UNESCO
- Livewebcast
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. 0228-60497-42
Email: roemer(at)unesco.de
Terminhinweis: UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 24. Juni bis 4. Juli in Bahrain
Zwei Stätten aus Deutschland nominiert
Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 24. Juni bis 4. Juli 2018 in Manama, Bahrain. In diesem Jahr sind 31 Stätten für die UNESCO-Welterbeliste nominiert. Deutschland hat die Archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk sowie den Naumburger Dom nominiert. Das Welterbekomitee befasst sich im Rahmen seiner 42. Tagung auch mit dem Schutz gefährdeter Welterbestätten und der Weiterentwicklung des Welterbeprogramms. Der Erhaltungszustand von 156 eingeschriebenen Stätten, darunter 56 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes wird geprüft. Die Tagung wird live im Internet übertragen.
Nominierungen 2018
Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind in diesem Jahr 31 Stätten nominiert, unter anderem das viktorianische und Art Déco-Ensemble von Mumbai, der prähistorische Fundort Göbekli Tepe in der Türkei, der Nationalpark Chiribiquete in Kolumbien sowie die buddhistischen Bergklöster in Südkorea.
Aus Deutschland stehen die folgenden Nominierungen zur Entscheidung:
- Die Archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk
- Der Naumburger Dom
Erhaltungszustand von Welterbestätten
Das Welterbekomitee wird in diesem Jahr den Erhaltungszustand von 156 der insgesamt 1.073 Welterbestätten diskutieren, insbesondere von den 56 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes. Zu den Gefährdungsfaktoren für diese Stätten zählen unter anderem bewaffnete Konflikte, der Klimawandel, Naturkatastrophen und Baumaßnahmen. Neben Einzelmaßnahmen wird das Komitee außerdem thematische Programme sowie internationale Finanzierungsprojekte diskutieren, mit denen Staaten beim Schutz und Erhalt ihrer Welterbestätten unterstützt werden sollen.
Das Komitee wird über die Eintragung der folgenden Stätten in die Liste der gefährdeten Welterbes beraten:
Das Komitee wird auch über die Streichung der usbekischen Stätte Historisches Zentrum von Shahrisabz von der UNESCO-Welterbeliste diskutieren. Umfassende Baumaßnahmen in der Stätte haben dazu geführt, dass der außergewöhnliche universelle Wert als verloren gilt.
Presseakkreditierung
Zwecks Akkreditierung für die 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomittes senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen und dem Namen Ihrer Medieninstitution an media(at)42whcbahrain2018.bh. Sie erhalten dann einen Registrierungscode und einen Einladungsbrief für die Visumsbeantragung. Diese erfolgt über ein Onlineformular.
Hintergrundinformationen
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Erhaltungszustand der eingeschriebenen Stätten und entwickelt Lösungen für Bedrohungen der Stätten.
Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.073 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 42 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu bewahren.
Dokumente
Alle Arbeitsdokumente des Welterbekomitees sind online verfügbar.
Terminübersicht
Nominierungen für die UNESCO-Welterbeliste
Evaluierungen von Nominierungen von Kulturstätten und gemischten Stätten
Evaluierungen von Nominierungen von Naturstätten und gemischten Stätten
Berichte zum Erhaltungszustand von Welterbestätten auf der Liste des Welterbes in Gefahr
Berichte zum Erhaltungszustand von Stätten auf der Welterbeliste
Berichte zum Erhaltungszustand von Welterbestätten, die nach aktuellem Planungsstand im Rahmen der Welterbekomiteesitzung diskutiert werden (Änderungen sind auch während der Sitzung noch möglich)
Weitere Informationen
- Webseite der 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
- Videomaterial ausgewählter neuer Welterbestätten steht hier im Anschluss an die Einschreibung zur Verfügung
- Site Managers Forum der 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
- Young Professionals Forum der 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
- DUK-Webseite zum Welterbe
Folgen Sie der Komiteesitzung
- Hashtag: #WorldHeritage
- Twitter: @UNESCO
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Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. 0228-60497-42
Email: roemer(at)unesco.de
28 Stätten für die UNESCO-Welterbeliste nominiert
Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 24. Juni bis 4. Juli 2018 in Manama, Bahrain. In diesem Jahr sind 28 Stätten für die UNESCO-Welterbeliste nominiert.
Terminhinweis: UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 24. Juni bis 4. Juli in Bahrain
Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 24. Juni bis 4. Juli 2018 in Manama, Bahrain. In diesem Jahr sind 30 Stätten für die UNESCO-Welterbeliste nominiert. Deutschland hat die Archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk sowie den Naumburger Dom nominiert.
Pressemitteilung
Managementpläne für Welterbestätten. Ein Leitfaden für die Praxis
116 Seiten
Die UNESCO-Welterbeliste ist das international umfassendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. In den über 30 Jahren des Bestehens der Welterbekonvention haben 184 Staaten zugestimmt, die herausragenden Kultur- und Naturstätten ihres Territoriums als Menschheitserbe anerkennen zu lassen. Die Welterbeliste verzeichnet heute über 850 Stätten. Nach den Richtlinien für die Durchführung der Welterbekonvention soll jede in die Welterbeliste eingetragene Stätte über einen Managementplan verfügen, der erläutert, wie der außergewöhnlich universelle Wert eines Gutes erhalten werden kann. Managementpläne sind das zentrale Planungsinstrument für den Schutz, die Nutzung, die Pflege und die erfolgreiche Weiterentwicklung von Welterbestätten. Der vorliegende Leitfaden soll Welterbe-Akteure bei der Entwicklung von Managementplänen unterstützen. Die Publikation gibt Antworten auf Fragen zum Inhalt, zur Strukturierung und zur Darstellung eines Managementplans. Darüber hinaus bietet sie dem Leser beispielhalfte Managementpläne aus Deutschland und anderen Ländern sowie Literaturhinweise.