Mistaken Point
Außergewöhnliche Einblicke in die Entwicklung des Lebens
Die Fossillagerstätte Mistaken Point an der Landspitze Neufundlands ist ein außergewöhnliches Zeugnis für die Entwicklung des Lebens auf der Erde.
Faktenbox
- Aufnahmejahr: 2016
- Staat: Kanada
- Art der Stätte: Naturstätte
- Erfüllte Aufnahmekriterien: (viii)
- Webseite des UNESCO-Welterbezentrums
Mit der Fossillagerstätte Mistaken Point im äußersten Südosten Neufundlands, Kanada, hat das Welterbekomitee im Juli 2016 eine Stätte in die Welterbeliste aufgenommen, die außergewöhnliche Einblicke in das Ediacarium-Zeitalter gibt.
Das Gebiet erstreckt sich über 17 Kilometer entlang der neufundländischen Küste, deren Steilhänge der natürlichen Erosion durch Wellen und Wind preisgegeben sind. Mit mehr als 10.000 fossilen Spuren des Lebens vor 580 bis 560 Millionen Jahren stellt die Stätte ein einzigartiges geologisches Fenster in diese Periode der Erdgeschichte dar. Die Größe der Fossilienfunde reicht von wenigen Zentimetern bis hin zu zwei Metern Länge.
Auszug aus dem Statement of Outstanding Universal Value, 2016
"Mistaken Point fossils constitute an outstanding record of a critical milestone in the history of life on Earth, 'when life got big' after almost three billion years of microbe-dominated evolution."
"Die Fossilien von Mistaken Point stellen eine herausragende Aufzeichnung eines kritischen Meilensteins in der Geschichte des Lebens auf der Erde dar, als das Leben nach fast 3 Milliarden Jahren mikrobendominierter Evolution 'groß' wurde."
Komplexes Leben auf der Erde
Die durch Schichten vulkanischer Asche detailgenau erhaltenen Fossilien geben Auskunft über einen entscheidenden Schritt in der Evolutionsgeschichte: das Auftreten großer und biologisch komplexer Organismen bis hin zu ersten Urtieren. Mistaken Point hat damit wichtige Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung.
Die Aufnahme der Stätte Mistaken Point in die Welterbeliste erfolgte unter dem Kriterium (Kriterium viii), welches sich auf universell bedeutende geologische Phänomene bezieht. So bildet die Fossillagerstätte ein natürliches Gedächtnis der Entwicklung von Leben auf der Erde.
Kriterium (viii) ist eines der zehn Kriterien, nach welchen – basierend auf den Richtlinien für die Durchführung der Welterbekonvention – Kultur- und Naturstätten im Hinblick auf ihren außergewöhnlichen universellen Wert und somit ihre Bedeutung als gemeinsames Erbe der gesamten Menschheit beurteilt werden.
Geologisches Welterbe
Als geologische Welterbestätten können solche Gebiete anerkannt werden, die außergewöhnliche Zeugnisse der Evolutionsgeschichte, Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte oder noch in Entwicklung befindlicher geologischer und geomorphologischer Prozesse darstellen. In der Studie "Geological World Heritage: A Global Framework" hat die Internationale Naturschutzunion (IUCN), Beraterorganisation des Welterbekomitees im Bereich des Naturerbes, die Anforderungen an geologische Welterbestätten umfassend beschrieben.
Neben dem Welterbeprogramm hat die UNESCO 2015 das Programm "UNESCO Global Geoparks" eingerichtet. Im Rahmen dieses Programms können Gebiete mit geologischen Besonderheiten wie beispielsweise Mineral- oder Fossilfundstätten oder außergewöhnliche geologische Formationen als UNESCO-Geoparks ausgewiesen werden. Ziel des Programms ist die Verbindung von Natur- und Landschaftsschutz mit nachhaltiger Tourismus- und Regionalentwicklung.
Porträtserie
Im Rahmen der 40. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees im Juli 2016 in Istanbul wurden 21 Stätten neu in die Liste des Welterbes aufgenommen. In ihrer Gesamtheit versinnbildlichen sie die Vielfalt und Bandbreite des gemeinsamen Erbes der Menschheit, dessen Erhaltung und Pflege sich die internationale Staatengemeinschaft 1972 mit dem "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verschrieben hat.