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Netzwerkdurchsetzungsgesetz Thema im Fachausschuss Kommunikation und Information

Der Fachausschuss Kommunikation und Information unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Wolfgang Schulz diskutierte mit dem Präsidenten des Bundesamts für Justiz und der zuständigen Abteilungspräsidentin über die ersten Erfahrungen aus der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.

Am 16. April 2018 diskutierte der Fachausschuss Kommunikation und Information der Deutschen UNESCO-Kommission auf seiner Frühjahrssitzung in Bonn über erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Zu Gast waren der Präsident des Bundesamtes für Justiz, Heinz-Josef Friehe, und die zuständige Abteilungspräsidentin Dr. Frauke Bachler.

Der Fachausschuss hatte sich auf seinen letzten beiden Sitzungen intensiv mit dem NetzDG beschäftigt und zu Beginn des Jahres hatte Prof. Dr. Wolfgang Schulz als Vorsitzender des Fachausschusses dazu eine unter den Fachausschussmitgliedern abgestimmte Erklärung abgegeben. Seit Jahresbeginn 2018 ist das Gesetz nach einer Übergangsfrist voll in Kraft.

Herr Friehe stellte gemeinsam mit Frau Dr. Bachler das von ihm geleitete Amt, dessen Aufgaben und die Meilensteine bei der Vorbereitung der Umsetzung des NetzDG vor. Für das erste Halbjahr 2018 werden nach § 2 NetzDG zum 1. Juli erstmals Berichte der vom NetzDG betroffenen Unternehmen fällig. Nicht geregelt ist, wem gegenüber der vom NetzDG vorgesehene Zustellbevollmächtigte anzugeben ist. Daher hat das Bundesamt für Justiz eine öffentlichen Liste der Zustellbevollmächtigten ins Leben gerufen.

Im Gesetzgebungsverfahren ist von 25.000 Meldungen, davon 500 konkreten Verfahren (zwei Prozent) ausgegangen worden. 50 Prozent (statt der geschätzten zwei Prozent) der bisherigen gut 300 Meldungen sind rechtswidrig bzw. strafbar. Bisher ist aufgrund der niedrigen Fallzahlen kein systemisches Versagen zu beobachten. Im Falle von systemischen Versagen der Prüf- und Löschungssysteme der Unternehmen wäre das Amtsgericht Bonn zu involvieren. Bis zum 5. April 2018 sind 320 eingeleitete Verfahren bei 33 Diensteanbietern zu verzeichnen. Dabei handelt es sich meist um Beleidigung, Volksverhetzung und/oder die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.