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Welterbe für eine nachhaltige Entwicklung weltweit

Das Richtlinienpapier zur Einbeziehung einer Perspektive der nachhaltigen Entwicklung in die Prozesse der Welterbekonvention bietet Orientierung, wie die Potentiale von Welterbestätten für nachhaltige Entwicklung ausgeschöpft und in Wert gesetzt werden können. Es ist nun in deutscher Sprache verfügbar.

„Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und -naturerbes verstärken“ – mit dem Unterziel 11.4 der Globalen Entwicklungsziele hat die Weltgemeinschaft die Bedeutung des Schutzes von Welterbestätten für nachhaltige Entwicklung explizit anerkannt. Die Kernidee der Welterbekonvention von 1972 – die Bewahrung des natürlichen und kulturellen Erbes der Welt für gegenwärtige und zukünftige Generationen durch internationale Kooperation – ist bereits von Beginn an von Nachhaltigkeitsgedanken geleitetet.

Welterbestätten sind im Sinne der Ziele nachhaltiger Entwicklung nicht nur ein schützenswertes Gut. Sie bieten auch das Potential, zu den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten nachhaltiger Entwicklung sowie zu Frieden und Sicherheit beizutragen. So sind sie unter anderem Schutzräume für bedrohte Arten und Teil der grünen Lunge unseres Planeten, Orte des friedlichen interkulturellen Austausches, Zeugnisse umweltverträglicher Landnutzungs- und Lebensweisen und damit Ausdruck des positiven Zusammenwirkens von Mensch und Natur.

Dies alles können Welterbestätten jedoch nur sein, wenn sie entsprechend geschützt und ihre Werte der Menschheit vermittelt werden, und wenn alle sie betreffenden Management- und Planungsprozesse auf lange Sicht nachhaltig gestaltet werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Wahrung der Menschenrechte und die gleichberechtigte Einbeziehung aller, insbesondere lokaler Gemeinschaften, indigener Gruppen und marginalisierter Bevölkerungsgruppen. Ein kulturell sensibler, Austausch und Verständigung fördernder Umgang mit Welterbestätten und Stätten auf nationalen Tentativlisten ist ebenso bedeutsam.

Mit dem Ziel, allen Akteuren im Welterbe eine Richtlinie zur Einbeziehung einer Perspektive nachhaltiger Entwicklung in alle Prozesse der Welterbekonvention zur Hand zu geben, hat die Generalversammlung der Vertragsstaaten 2015 ein entsprechendes Papier verabschiedet. Dieses bietet einen Rahmen für Aktivitäten und Prozesse an allen Welterbestätten weltweit und kann als Ausgangspunkt dienen, um konkretere, an die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Vorgaben zu erarbeiten. Welterbestätten können heute und in Zukunft einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene leisten - alle Beteiligten sind eingeladen, daran mitzuwirken!