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Preisträgerfilme des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises stehen fest: Einblick in die Jurytätigkeit

70 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gelten Menschenrechte oft als Selbstverständlichkeit. Dass sie noch immer nicht für alle Realität sind, dass sie weiter ins Bewusstsein gerückt und erkämpft werden müssen, und dass Menschenrechtsverletzungen egal wo und wann uns alle angehen, zeigen eindrücklich die Beiträge zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis, der im zweijährigen Rhythmus verliehen wird. Nun stehen die diesjährigen Preisträgerfilme in sechs Kategorien fest.

Die ausgezeichneten Filme verdeutlichen die historische Bedeutung und ungebrochene Aktualität der Menschenrechte. Sie richten den Blick auf Deutschland und in die Welt. Sie sind das Werk engagierter Filmschaffenden, die Menschenrechte auf besondere Weise erfahrbar machen. Hier gibt es Hintergründe zu den Gewinnerfilmen

Als eine von 21 Veranstalterorganisationen des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises war auch die Deutsche UNESCO-Kommission an der Sichtung und Vorauswahl der Filme beteiligt. Dazu wurde bereits zum zweiten Mal eine interne Vorjury einberufen, bestehend aus Alumnae des Freiwilligendiensts kulturweit der Deutschen UNESCO-Kommission. Dies ist eines von vielen Formaten, in denen sich die Freiwilligen auch nach ihrer Rückkehr nach Deutschland gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission kultur- und bildungspolitisch engagieren.

Preisträgerfilme 2018

  • Styx (Langfilm)
  • Joe Boots (Kurzfilm)
  • Erst integrieren, dann abschieben: Deutschlands absurde Asylpolitik (Magazinbeitrag)
  • Thinking like a Mountain (Hochschule)
  • Just a normal Girl (Amateure)
  • Der Tatortreiniger – Sind Sie sicher? (Bildung)

Hannah Heyn berichtet von ihren Erfahrungen in der Vorjury und zu der Frage, was einen guten Menschenrechtsfilm ausmacht:

"Menschenrechte rücken durch mediale Berichterstattung sekundenschnell ins öffentliche Bewusstsein – und ziehen oft genauso schnell wieder vorbei. Von Beginn an stand eine Frage im Mittelpunkt unserer Juryarbeit: Was macht einen Film zum Menschenrechtsfilm?

Wir näherten uns dieser Frage zunächst durch Diskussion und Reflexion verschiedener Kriterien zur Filmbewertung. Neben der technischen Umsetzung waren die inhaltliche Struktur, die gesellschaftliche Relevanz der Thematik, die reflektierte und wahrhaftige Vermittlung von Wirklichkeit, sowie das Erzeugen von Authentizität und Originalität für uns wichtig. Soweit waren die Kriterien auf Papier niedergeschrieben. In der weiteren Gruppendiskussion wurde das Arrangement der Kriterien diskutiert. Unser Ziel: die unterschiedlichsten Merkmale zur Filmnominierung miteinander zu vereinen. Wenn ein Film zum Beispiel in seiner Form kritisiert wurde, dieser jedoch mit einem neuen Blickwinkel auf Menschenrechte überraschte, musste in der Vorjury trotzdem eines getroffen werden: eine gemeinsame Entscheidung.

Von der Filmsichtung bis zur finalen Filmnominierung war es deshalb ein vielschichtiger Entscheidungsprozess. Dazu haben wir zuerst in zwei Gruppen à vier Jurorinnen je vier Langfilme gesichtet, tiefgehend besprochen und abschließend bewertet. Aus den Perspektiven der Vorjury auf die gesichteten Filme entstanden Diskussionen, die sich zum Beispiel mit Fragen zur Thematisierung eines spezifischen Menschenrechts im Film, der Entstehung neuer Denkansätze und der Kritik oder Bestätigung verschiedener Wirklichkeitsbilder durch den Film beschäftigen.

Unsere Kleingruppenentscheidung gaben wir jeweils an die andere Gruppe weiter, um dann auch den Favoritenfilm dieser Gruppe zu sichten. Danach stand bereits die erste finale Entscheidung für uns an: die Auswahl eines Langfilms zur Weiterreichung an die nächste Juryinstanz. Dies war eine große Herausforderung, da jeder Film individuell beeindruckte. Während unser erster Favoritenfilm eine neue Perspektive auf die Menschrechtsthematik gab, beeindruckte Favoritenfilm zwei durch die persönliche Erfolgsgeschichte der Protagonistin und ihren Einsatz für Menschenrechte. Die finale Vorjury-Entscheidung lässt sich auf die minimalen Differenzen zwischen beiden Filmen zurückführen. Letztendlich war die positive Filmatmosphäre und die symbolhafte Geschichte der Protagonistin das ausschlaggebende Bewertungskriterium.

Die Kurzfilme wurden von Beginn an gemeinsam gesichtet. Hier kristallisierte sich in kürzester Zeit ein Favorit heraus, der durch seine fast künstlerische Umsetzung bei der gleichzeitig einfachen und eindrücklichen Vermittlung der Thematik überzeugte, und den wir auch für den Einsatz in der Bildungsarbeit weiterempfahlen.

Mit dieser Nominierung hatten wir unsere Vorjury-Arbeit abgeschlossen und trotzdem wirkt sie weiter. Was haben wir als Jurorinnen aus unserer Tätigkeit mitgenommen?

Filme sind ein wichtiges Medium, um Einblicke in Lebensrealitäten und Kulturen zu geben, Missstände, aber auch Wahrung von Menschenrechten wirklichkeitsgetreu und doch perspektivisch darzustellen und das Bewusstsein verschiedener Generationen zu beeinflussen. Die gesichteten Filme konnten neue Perspektiven auf den globalen Einfluss und die Vielschichtigkeit der Menschenrechte geben. Dabei wurden die Achtung und Missachtung von Menschenrechten und die damit verbundenen Chancen und Grenzen als Momentaufnahme dokumentiert. Die individuellen Geschichten der Protagonistinnen und Protagonisten haben zur weiteren Reflexion über Menschenrechte angeregt und abschließend gezeigt:

Menschenrechte betreffen jeden Menschen - unabhängig von Ort und Zeit."

Preisträgerfilm werden: Die Juryinstanzen für die Kategorien Lang- und Kurzfilm

  1. Die Veranstalter des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises erhalten ein Filmpaket zur ersten Sichtung. Die Deutsche UNESCO-Kommission beruft dafür eine Jury aus kulturweit-Alumni ein.
  2. Vertreterinnen und Vertreter der Veranstalter reisen mit ihren Favoritenfilmen zum gemeinsamen Treffen in Nürnberg. Dort wählen sie die Nominierungen für den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis aus.
  3. Die Expertenjury bestimmt in jeder Kategorie einen Preisträgerfilm.