Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland

Resolution der 58. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Köln, September 1998

Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission

Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.

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Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt die nationalen und internationalen Arbeitsschritte zur Konzeption einer "Bildung für nachhaltige Entwicklung", wie sie in Kapitel 36 der AGENDA 21 zur "Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewußtseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung" aufgezeigt werden.

Dazu gehört die Vermittlung von Werten und Kenntnissen im Hinblick auf

  • Kriterien für eine sozial, ökonomisch und ökologisch verträgliche Entwicklung,
  • den Zusammenhang zwischen sozialen, kulturellen, ökonomischen und ökologischen Dimensionen von Entwicklung,
  • die Besonderheiten der Lebenssituation spezifischer Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen und
  • Ideen der globalen, der intra- und intergenerationellen Gerechtigkeit.

Besondere Bedeutung für Bildung und Erziehung haben folgende Themenfelder:

  • Natur als Lebensgrundlage;
  • Energie- und Stoffströme, Technikfolgenabschätzungen, Produktion, Transport, Medien;
  • Konsummuster, Lebensstile;
  • Kompetenzerweiterung und Handlungsfähigkeit, darunter Kommunikations-, Planungs- und Vernetzungskompetenzen.

Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert Bund und Länder auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um das Thema "nachhaltige Entwicklung" im umfassenden Sinn in Schulen, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen zu verankern. Sie begrüßt Beiträge von Fachinstitutionen und Organisationen zur Entwicklung einer "Bildung für eine nachhaltige Entwicklung" in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind auch als Anregungen zur Neuorientierung des Bildungsprogramms der UNESCO erwünscht.