Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und Information durch neue Medien

Resolution der 68. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Karlsruhe, 13. Juni 2008

Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission

Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.

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Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht in den Informations- und Kommunikationstechnologien große Potenziale für die Förderung von Wissensgesellschaften, sieht aber auch, dass die Ungleichheit hinsichtlich eines freien und fairen Zugangs zu Wissen längst nicht beseitigt ist. Wissensgesellschaften im Sinne der UNESCO setzen voraus, dass Chancengleichheit für alle für den Zugang zu Bildung und Information ebenso gewährleistet ist wie Meinungsfreiheit und kulturelle Vielfalt.

Die Deutsche UNESCO-Kommission appelliert daher an alle politisch und fachlich zuständigen Institutionen, auf die Verwirklichung dieser Chancengleichheit hinzuwirken und insbesondere

  • an alle beteiligten Akteure, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Weltgipfels Informationsgesellschaft (Genf 2003 und Tunis 2005) zu verstärken;
  • an die Bundesregierung, die mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien verbundenen Entwicklungschancen auch in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stärker zu nutzen;
  • an Bund, Länder und Kommunen, die von Deutschland ratifizierte UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 konsequent auf ihren jeweiligen Ebenen umzusetzen;
  • an die Bundesregierung, das zwischenstaatliche UNESCO-Programm "Information for All" (IFAP), das über die Erarbeitung politischer Strategien und internationaler Standards den weltweiten freien und fairen Zugang zu Wissen befördern will, finanziell angemessen mit auszustatten und in der einzurichtenden deutschen IFAP-Kommission aktiv mitzuarbeiten;
  • an Bund und Länder, auf europäischer und nationaler Ebene einen gleichberechtigten Zugang zum Frequenzspektrum für frei zugängliche Rundfunkangebote sicherzustellen;
  • an die Bundesländer, es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, ein qualitativ hochwertiges öffentlich-rechtliches Angebot für Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung auch in den neuen Medien anzubieten, das den nachhaltigen Zugang aller Bürger zu diesen Inhalten sicherstellt, der digitalen Spaltung entgegenwirkt und zum Erwerb von Medienkompetenz beiträgt;
  • an die Bundesregierung und die Länder, die rechtlichen und organisatorischen Bedingungen dafür zu schaffen, dass das in Bildung und Wissenschaft geschaffene Wissen unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Belange in den öffentlichen Raum einfließen kann und die in Bildung und Wissenschaft Tätigen die für ihre Arbeit notwendigen Informationen frei und fair nutzen können;
  • an die Bundesregierung und die Länder, die entsprechende Empfehlung der Enquetekommission 'Kultur in Deutschland' umzusetzen und Bibliotheken als wesentliche Garanten für freien Informationszugang und gleiche Bildungschancen für alle anzuerkennen, sie finanziell dauerhaft und in ausreichender Höhe auszustatten und sie gleichzeitig stärker in entstehende und zukünftige Bildungskonzepte einzubinden und all dies über Bibliotheksgesetze abzusichern.