Die Deutsche UNESCO-Kommission
1. erkennt an, dass das UNESCO-Programm „Man and the Biosphere“ seit 1970 einen wichtigen Beitrag zur zukunftsgerichteten Gestaltung der Mensch-Umweltbeziehungen leistet,
2. unterstreicht die Bedeutung des Weltnetzes der Biosphärenreservate für die Lösung globaler Umweltprobleme, eine gerechte weltweite Entwicklung und den Erhalt tragfähiger Ökosysteme als Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft,
3. stellt die besondere Eignung der Biosphärenreservate für die lokale Umsetzung der 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung verabschiedeten AGENDA 21 fest,
4. begrüßt die aktive Teilnahme deutscher Biosphärenreservate an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms,
5. dankt dem MAB-Nationalkomitee für seine Arbeit als Bindeglied zwischen den Biosphärenreservaten, den für die Errichtung verantwortlichen Ländern und der UNESCO.
6. Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert alle in Deutschland politisch und fachlich zuständigen Institutionen auf:
die Chancen des MAB-Programms für alle Aspekte der regionalen Entwicklung und für die Gestaltung des notwendigen Strukturwandels zu erkennen und zu nutzen und dazu
a) auf der Ebene der Landesregierungen die Verantwortung für ihre Biosphärenreservate ressortübergreifend wahrzunehmen,
b) Verwaltungshandeln auf der Ebene der Biosphärenreservate zu bündeln und sie in die Lage zu versetzen, eine Schlüsselrolle für eine integrierte Entwicklung der Region einzunehmen,
c) mit Förderprogrammen der Landesregierung in den Biosphärenreservaten und deren Umfeld Modelle für eine sich selbst tragende Regionalentwicklung zu schaffen,
d) die Auszeichnung als UNESCO-Biosphärenreservat im Wettbewerb der Regionen identitätsbildend einzusetzen,
e) die Beteiligung und Identifikation der Bevölkerung an den Zielen und Maßnahmen des Biosphärenreservats als Teil eines Weltnetzes zu fördern.
Deutschlands Verantwortung als Mitgliedsstaat im MAB-Programm wahr zu nehmen und dazu insbesondere
f) Biosphärenreservate als ein besonders geeignetes Instrument zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu erkennen,
g) die Mitarbeit deutscher Biosphärenreservate im Weltnetz sicher zu stellen,
h) internationale vergleichende Forschungsprojekte in und zu den Biosphärenreser-vaten zu unterstützen, Biosphärenreservate als besonders geeignete Standorte für Forschungsprojekte zu erkennen und die aus Forschung und Monitoring in den Biosphärenreservaten gewonnenen Erkenntnisse als wichtigen Beitrag zur Lösung der globalen Umwelt- und Entwicklungsprobleme international zugänglich zu machen
i) die Errichtung neuer Biosphärenreservate davon abhängig zu machen, welchen Beitrag diese Gebiete für das deutsche Netz und das Weltnetz leisten können,
j) die Einrichtung grenzüberschreitender Biosphärenreservate mit einem abgestimmten Schutzgebiets- und Nutzungsmanagement zu fördern,
die Biosphärenreservatsverwaltungen personell und inhaltlich so auszustatten, dass sie
k) die von der UNESCO vorgegebenen Funktionen eines Biosphärenreservats – Schutz, nachhaltige Nutzung sowie Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit –umfassend erfüllen können,
l) ein Rahmenkonzept zur Erfüllung der internationalen und nationalen Kriterien erstellen und fortschreiben können,
m) an der Entwicklung von übertragbaren Strategien zur Bewältigung des Klimawandels und zum Schutz der biologischen Vielfalt mitwirken können,
n) regionale Entwicklungsprozesse initiieren und sich hierfür als kompetenter Ansprechpartner dauerhaft etablieren können,
o) die Inhalte des MAB-Programms für interdisziplinäre Bildungsprogramme im Rahmen der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung nutzen können.