Die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Ziel ist ein selbstbestimmter und bewußter Umgang mit Information. Dieses ist abzuleiten aus Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte". Er formuliert nicht nur das Recht, Meinungen und Positionen frei auszusprechen, sondern auch das Recht, durch freien Zugriff auf Information diese überprüfen zu können.

Um eine umfassendere Informations- und Medienkompetenz an Schulen, Hochschulen sowie in der Fort- und Weiterbildung zu verwirklichen, regt die Deutsche UNESCO-Kommission an, daß Ministerien, Kultusministerkonferenz, Bund-Länder-Kommission, Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz sowie Institutionen der Fort- und Weiterbildung bereits eingeleitete Prozesse fortführen, konzeptionell weiterentwickeln und verstärken.

Das allgemeine Ziel der Vermittlung von Informationskompetenz besteht in der Herausbildung von Urteilskraft, um Information in ihrem Wert und ihrer Relevanz einschätzen zu können. Weiterhin regt die Deutsche UNESCO-Kommission an, die erforderliche technische Infrastruktur für das gesamte Bildungssystem bereitzustellen sowie die Vermittlung von Medienkompetenz verstärkt in den Curricula zu verankern. Zugleich bedarf es der Entwicklung methodischer und didaktischer Konzepte, um auch die Lehrenden in Aus- und Fortbildung entsprechend zu qualifizieren.

Die Bundesregierung sollte die UNESCO dabei unterstützen, die Kluft zwischen informationsarmen und informationsreichen Ländern zu überwinden.

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist bereit, in ihren Gremien und Ausschüssen an der Entwicklung entsprechender Curricula und Programme mitzuwirken und deren Erprobung an den UNESCO-Projekt-Schulen anzuregen.