KI-Systeme können unseren Alltag enorm erleichtern: So ermöglichen uns beispielsweise Übersetzungsanwendungen eine Verständigung in für uns fremden Sprachen. Empfehlungsalgorithmen helfen uns bei der Auswahl aus einer Vielzahl von Produkten. Der Einsatz von KI birgt jedoch auch Risiken: KI-Systeme können etwa Frauen oder Minderheiten diskriminieren, unsere Privatsphäre verletzen oder die Manipulation von Medieninhalten erleichtern.
Da KI-Systeme inzwischen in fast allen unseren Lebensbereichen – von der Arbeitswelt über das Gesundheitswesen, die Bildung und die Kultur bis hin zu den Medien – eingesetzt werden, ist es wichtig, sich auf moralische Grundsätze für ihren Einsatzes zu verständigen. Dadurch, dass die meisten KI-Systeme weltweit eingesetzt werden können, brauchen wir eine grenzüberschreitende Einigung auf ethische Leitplanken für die Entwicklung und Nutzung von KI. Im November 2021 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der UNESCO deshalb den ersten globalen Völkerrechtstext für eine menschenorientierte Entwicklung und Nutzung von KI: Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz. Der Text setzt einen klaren ethischen Rahmen sowohl für aktuelle als auch für zukünftige Anwendungsbereiche von KI. In elf Politikbereichen, darunter Bildung, Kultur, Kommunikation, Arbeit, Umwelt und Gesundheit, definiert die Empfehlung konkrete Ziele und Vorgaben für die Regierungen der UNESCO-Mitgliedstaaten.
Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt die Umsetzung der Empfehlung in Deutschland und legt dabei einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen des Einsatzes von KI in den wichtigsten Arbeitsfeldern der UNESCO – ihren vier Schwerpunktthemen Kultur, Bildung, Wissenschaft und Kommunikation sowie ihren beiden übergreifenden Querschnittsthemen Geschlechtergerechtigkeit und Afrika. So organisiert die Deutsche UNESCO-Kommission unter anderem Fachveranstaltungen, erstellt Publikationen und entwickelt gemeinsam mit Expertinnen und Experten Handlungsansätze zum Umgang mit KI in den einzelnen Feldern.