Aus Anlass der 33. Tagung des Welterbekomitees in Sevilla vom 22. bis 30. Juni erinnert die Deutsche UNESCO-Kommission daran, dass mit der Unterzeichnung des UNESCO-Übereinkommens die Verpflichtung der Vertragsstaaten einhergeht, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Welterbestätten langfristig zu erhalten und durch entsprechende rechtliche, technische und andere Maßnahmen zu schützen. Die Problematik um das Dresdner Elbtal und die potentielle Gefährdung anderer Welterbestätten durch Entwicklungsmaßnahmen haben deutlich gemacht, dass es hilfreich wäre, Verfahren zur Mediation auf nationaler Ebene zu entwickeln.
Nicht nur Umwelteinflüsse, sondern auch dynamische Entwicklungsprozesse stellen den Schutz und die Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Wertes von Welterbestätten vor große Herausforderungen, die im Sinne des Welterbeübereinkommens und in Zusammenarbeit mit den anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens gelöst werden müssen. Für das Ansehen Deutschlands in der Völkergemeinschaft ist es von besonderer Bedeutung, die im Rahmen der UNESCO-Konvention übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Daher appelliert die Deutsche UNESCO-Kommission an alle Beteiligten auf Bundes-, auf Landes- und auf kommunaler Ebene, bei der innerstaatlichen Umsetzung des Welterbeübereinkommens konstruktiv mitzuwirken und sich vorbeugend oder in Konfliktfällen für Lösungen zu engagieren, die die Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Werts der Welterbestätten sicherstellen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert alle Welterbestätten in Deutschland auf, die langfristige Erhaltung und Bewahrung der Welterbestätten sicherzustellen und die mit der Aufnahme in die Welterbeliste eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, dazu insbesondere
- einen Managementplan zu erarbeiten, in dem auch mögliche Risiken für die Stätten und Strategien zu ihrer Vermeidung dargelegt werden, sowie sicherzustellen, dass die relevanten Informationen zu den besonderen Anforderungen an den Schutz von Welterbestätten allen zuständigen Instanzen und Akteuren vorliegen und von diesen in ihre Entscheidungsfindungen einbezogen werden,
- bei Planungsvorhaben, die den außergewöhnlichen universellen Wert einer Welterbestätte beeinträchtigen könnten, frühzeitig die Abstimmung mit dem UNESCO-Welterbezentrum zu suchen und bei Planungen jeder Art höchste Ansprüche an den Schutz der Stätten anzulegen,
- im Fall von Konflikten die vorhandenen Regeln der internationalen Gemeinschaft bei der Suche nach geeigneten Lösungen zu respektieren.
Die Deutsche UNESCO-Kommission bietet an, bei der Konfliktprävention und -mediation mitzuwirken.