Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Deutsche UNESCO-Kommission
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Menschen tanzen, feiern und singen. Sie pflegen Bräuche, Beziehungen und ihre Umwelt. Dabei erhalten und gestalten sie ihr kulturelles Erbe, indem sie ihr Wissen und Können an die nächsten Generationen weitergeben. Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 fördert die Sichtbarkeit und Weiterentwicklung dieses lebendigen Erbes, beispielsweise durch die internationalen UNESCO-Listen oder über Einträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.
Seit 2012 ist bei der Deutschen UNESCO-Kommission eine Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe eingerichtet, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wird. Ihre Aufgaben sind die Beratung von Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Koordinierung des innerstaatlichen Auswahlverfahrens für das Bundesweite Verzeichnis und für UNESCO-Listen, die fortlaufende Erstellung des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes sowie die Einrichtung und Koordinierung eines Fachkomitees.
Das Fachkomitee ist für die Prüfung und Bewertung von Vorschlägen für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sowie für entsprechende Auswahlempfehlungen zuständig. Darüber hinaus erarbeitet es Entscheidungsempfehlungen für UNESCO-Nominierungen von Deutschland.
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