Die Deutsche UNESCO-Kommission

  1. Begrüßt das Europäische Kulturerbejahr 2018 als große Chance, um eine noch intensivere europäische Verständigung über die Ideen und Werte eines gemeinsamen, freiheitlichen und friedlichen Europas auf der Basis seines vielfältigen Kulturerbes herbeizuführen;
  2. Stellt fest, dass innerhalb Europas die Spannungen zwischen trennenden nationalen und gemeinsamen europäischen Narrativen zunehmen und dass daher eine solche Verständigung auch über das Europäische Kulturerbejahr 2018 hinaus kontinuierlich weiter geführt werden muss;
  3. Weist daher überholte und falsche Konstruktionen von ausschließlich national oder regional gedachten Identitäten oder ethnisch, religiös oder kulturell begrenzenden Zugehörigkeiten zurück;
  4. Fordert vielmehr - auch im politischen Raum - die ausdrückliche Anerkennung von multiplen, hybriden und sich wandelnden Identitäten und Zugehörigkeiten, die immer häufiger auch Elemente einer europäischen und globalen Identitätsstiftung umfassen;
  5. Erinnert zugleich daran, dass gegenseitige transkulturelle Bereicherungen und Austauschbeziehungen immer schon Teil der gemeinsamen Geschichte Europas und seiner Verbindung zu anderen Erdteilen waren;
  6. Unterstreicht, dass das enge und sich stetig wandelnde transkulturelle Zusammenleben von Menschen aus Europa und anderen Weltregionen grundsätzlich Voraussetzung für Innovation, Kreativität, Freiheit und Friedenserhaltung ist, und dass die Teilhabe an dieser Erfahrung nicht durch Armut, soziale Not und Ausgrenzung verhindert werden darf;
  7. Spricht sich entschieden gegen eine Instrumentalisierung von kulturellem Erbe als Mittel zur Ab- und Ausgrenzung aus und erteilt ebenso entschieden Strömungen eine Absage, die Ausdrucksformen der offenen Gesellschaft und der kulturellen Vielfalt bekämpfen;
  8. Fordert eine Verstärkung der multilateralen Zusammenarbeit in Europa und weltweit auf Basis der UNESCO-Konventionen und -Programme, die alle auch zur Entwicklung demokratischer, inklusiver und integrativer Gesellschaftsmodelle beitragen;
  9. Ruft alle Verantwortlichen dazu auf, die Umsetzung der UNESCO-Konventionen und -Programme voranzubringen und deren Erkenntnisse verstärkt zu berücksichtigen:
    a.   Menschheitserbe wirkt zugleich lokal, national, europaweit und global identitätsstiftend und stärkt das kollektive Gedächtnis aller sozialen Akteure,
    b.  Kultur ist umfassend und schließt auch Kulturformen des Alltags mit ein,
    c.   Kultur und Natur stehen in vielfacher Wechselwirkung zueinander und sind häufig nicht zu trennen;
  10. Ruft zugleich alle Verantwortlichen auf,
    a.   Kultur- und Naturerbe und kulturelle Vielfalt in ihrer zentralen Bedeutung für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung anzuerkennen und zu nutzen,
    b.  Bildung und Vermittlung von Kultur- und Naturerbe im Verständnis der Erkenntnisse aus den UNESCO-Konventionen und -Programmen zu intensivieren,
    c.   die Rahmenbedingungen für Erhaltung und Gestaltung von Kultur- und Naturerbe zu verbessern,
    d.  Kultur- und Naturerbe stärker als Anker für internationale Kooperationen und Partnerschaften zu nutzen;
  11. Begrüßt darüber hinaus Frau Audrey Azoulay in ihrem neuen Amt als UNESCO-Generaldirektorin und verpflichtet sich im Rahmen ihres Mandats als UNESCO-Nationalkommission bei der Umsetzung der Reformbestrebungen aktiv und wirksam mitzuarbeiten;
  12. Begrüßt zudem das Bekenntnis der Bundesregierung zu der Rolle und Arbeit der Deutschen UNESCO-Kommission, fordert eine bessere Ausstattung und verpflichtet sich, ihre Rolle und Aufgabe als UNESCO-Nationalkommission im In- und Ausland weiterhin mit uneingeschränktem Engagement wahrzunehmen.