Die Erhaltung von Dokumenten und den Zugang zu ihnen debattierte die 59. Mitgliederversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission in der Welterbestadt Lorsch. Als Ergebnis eines öffentlichen Kolloquiums über das Thema "Geschichte und Erinnerung, Gedächtnis und Wahrnehmung: Wer entscheidet, an was wir uns erinnern?" beschloß die Deutsche UNESCO-Kommission folgende Resolution:

Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt die Einrichtung eines Nationalen Komitees für das UNESCO-Programm "Memory of the World". Mit diesem Programm beabsichtigt die UNESCO, das Weltdokumentenerbe, das in Archiven, Bibliotheken, Dokumentationsstellen, Museen, Gedenkstätten und anderen kulturellen Institutionen überliefert ist, zu sichern und auch auf neuen informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen. Aufgabe dieses Komitees ist die Nominierung von Vorschlägen für ein "World Register of the Memory of the World".

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist überzeugt, daß durch das Weltregister des "Memory of the World"-Programms die Inhalte menschlicher Kommunikation, Kultur und Tradition besser unter den Kulturen, Religionen und Zivilisationen verständlich gemacht werden können. Sie will auch von deutscher Seite einen Beitrag leisten, um das Weltdokumentenerbe in Einzelstücken sichtbar zu machen, und bekräftigt den Grundauftrag von Archiven und anderen vergleichbaren Institutionen, Dokumente zu sammeln und als Gewährleistung der Vergangenheit für die jeweilige Nutzung in der Gegenwart und Zukunft zur Verfügung zu stellen. Dabei soll zukünftigen Generationen der Zugang auch zu anderen als den ausgewählten "Erinnerungsbeständen" erhalten bleiben.

Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt dieses Programm der UNESCO als eine Initiative, die sich den Inhalten und Formen menschlicher Kommunikation widmet. Entstehen sollen ein Weltregister, regionale Register sowie nationale Register mit bedeutenden Dokumenten in schriftlicher, gedruckter und audiovisueller Form - analog der Liste des UNESCO-Weltkultur- und -naturerbes.

Die Deutsche UNESCO-Kommission erwartet von den entsprechenden Einrichtungen, für die Bestandserhaltung zu sorgen und digitale Möglichkeiten für breitere Nutzung zu schaffen. Sie bittet darum, die Arbeit des Nationalen Nominierungskomitees zu unterstützen, insbesondere auch im Hinblick auf die Digitalisierung von Nominierungsvorschlägen für das digitale Weltregister.