Die Mitgliederversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission e. V.

  1. begrüßt die Entwicklungsziele¹ der "Seoul Agenda" der UNESCO-Weltkonferenz "Arts in Society – Education for Creativity" vom 28. Mai 2010 zur Weiterentwicklung kultureller Bildung und lädt Bund, Länder und Kommunen sowie Fachkräfte, Stiftungen, Verbände, NGOs, Bildungs- und Kultureinrichtungen ein, diese zu berücksichtigen;
  2. begrüßt die Entscheidung der Kultusministerkonferenz vom 4. März 2010, "Kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf" zum Schwerpunktthema des Bildungsberichts 2012 zu machen, und damit eine gesicherte Datenbasis zu formellen wie zu informellen Bildungswelten von der frühkindlichen Bildung bis ins Seniorenalter zu schaffen, Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und auf die Bedeutung kultureller Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung und für die Gesellschaft hinzuweisen;
  3. unterstützt den Vorschlag der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt (VIII. Konsultation, Hamburg, 19./20. Mai 2010), ein Konzept für einen mehrjährigen bundesweiten Modellversuch zur Erprobung unterschiedlicher Formate kultureller Bildung im Kontext von Inter- und Transkulturalität in allen Bereichen der Bildung zu entwickeln und diesen zu initiieren, um Qualitätsstandards in diesem Bereich zu erreichen sowie die Netzwerke der Akteure zu öffnen und weiterzuentwickeln;
  4. begrüßt die Einrichtung des UNESCO-Lehrstuhls für kulturelle Bildung an der Universität Erlangen-Nürnberg mit Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Eckart Liebau als Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in der praxisorientierten Bildungsforschung;
  5. appelliert an Bund und Länder und die Partner aus den Bereichen Kultur, Bildung und Jugend, die Prioritäten zur Förderung der nächsten kreativen Generation in der Europäischen Union (EU-Ratsschlussfolgerungen vom 27. November 2009) weiter umzusetzen und damit einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu leisten;
  6. bittet Bund und Länder, sich aktiv dafür einzusetzen, im neuen Förderprogramm ab 2014 ein EU-Gemeinschaftsinstrument "Kulturelle Bildung für Kulturelle Vielfalt" mit zu verankern, das die Bereiche Kultur, Bildung und Jugend auf innovative Weise miteinander verknüpft, Mobilitätsprogramme auch für Angebote kultureller Bildung zu öffnen sowie Projektförderungen im Bereich Kultur, Bildung und Jugend in der nächsten Generation der europäischen Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds) weiterhin zu ermöglichen.
     

Hintergrund

Kulturelle und künstlerische Bildung hat in Deutschland eine lange Tradition, die u.a. in der ganzheitlichen Pädagogik und in verschiedenen Strängen der Reformpädagogik angelegt ist. Fragen kultureller Bildung finden breites Interesse in der Öffentlichkeit. Neben grundlegend neuen Einsichten der Neurowissenschaften in die Eigenheiten menschlicher Lernprozesse spielen dabei die wachsenden Anforderungen an Schlüsselkompetenzen eine zentrale Rolle: Menschen aller Lebensalter müssen ständig komplexere Situationen verstehen, entschlüsseln und innovativ verbinden, um eine Vielzahl möglicher Lösungswege zu erarbeiten.

Kulturelle Bildung ist Teil der Allgemeinbildung, die Jedem gesellschaftliche Teilhabe und aktive Mitgestaltung der Zukunft ermöglichen soll. Sie ist Teil eines lebensbegleitenden Lernens in den Künsten, mit den Künsten und durch die Künste: Literatur, Musik, Bildende Kunst, Theater, Tanz, Angewandte Kunst, Film, Fotografie, digitale Medien, Zirkus u.v.a.m. Kulturelle Bildung ist Aufgabe von Kunst- und Kultureinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, außerschulischen kulturpädagogischen und Ausbildungseinrichtungen und der Medien.

Bund, Länder und Gemeinden schaffen die Rahmenbedingungen für kulturelle Bildung. Kulturelle Bildung lebt zudem von starkem zivilgesellschaftlichen Engagement. Deutschland hat im Hinblick auf die Entwicklung und Bereitstellung von vielfältigen Angeboten der kulturellen Bildung einen hohen Standard vorzuweisen, der jedoch nicht für alle Regionen und vor allem nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen erreicht ist. Diese Unterschiede auszugleichen, ist im Sinne der Zugangsgerechtigkeit eine große Herausforderung für alle Akteure. Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages (Bericht Dezember 2007) hat sich umfassend mit allen Aspekten der Rahmenbedingungen von Kultureller Bildung für Alle befasst und dazu zahlreiche Empfehlungen für Bund, Länder und Gemeinden abgegeben.

Mit der UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005, seit März 2007 in Kraft) verpflichten sich die Vertragsparteien u.a., das öffentliche Verständnis für kulturelle Vielfalt auch durch Bildungsprogramme zu fördern. Artikel 10 drückt den Leitgedanken aus, dass kulturelle Bildung dazu beitragen kann, die Ziele der Konvention kurzfristig gesellschaftlich zu verbreiten und langfristig die Erreichung der Ziele zu sichern.

2006 hat die UNESCO gemeinsam mit der portugiesischen Regierung erstmalig eine Weltkonferenz "Arts Education" ausgerichtet. In der daraus entstandenen Lissabon "Road Map" heißt es u.a.: "Das Bewusstsein um kulturelle Praktiken und Kunstformen und das Wissen darüber stärken persönliche und kollektive Identitäten und Werte und tragen zum Schutz und zur Förderung von kultureller Vielfalt bei." Kulturelle Bildung steht zudem im Kontext der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" und der sich daraus ergebenden Anforderungen an gesellschaftlichen Wandel.

Kulturelle Vielfalt ist ein wichtiger Aspekt einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in zweierlei Hinsicht: Zum einen erfordert die weltweite Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Wandels für eine nachhaltige Entwicklung die Berücksichtigung der Potenziale und der Verletzlichkeit der beteiligten Kulturen. Zum anderen sollte das "Lernen für Nachhaltigkeit" über die etablierten Ansätze formaler und non-formaler Bildungsinstitutionen hinaus die Rolle künstlerischer Ausdrucksformen stärker nutzen.

Der EU-Ratsbeschluss zur Förderung der nächsten kreativen Generation setzt sechs Schwerpunkte: Eine Kinder-und-Jugend-Perspektive in Kulturpolitik einbauen; das Potenzial des Bildungswesens zur Kreativitätsförderung optimieren; kulturelle Einrichtungen darin bestärken, sich für Kinder und junge Leute zu öffnen (z.B. Museen, Bibliotheken, Galerien, Theater); Talent und Kreativität auch im Rahmen sozialer Integrationsangebote fördern; besseren Zugang zu Kultur durch die Nutzung von IKT's für alle Kinder und Jugendlichen; sowie den Austausch guter Praxis organisieren und die datengestützte Wissensbasis für dieses Aufgabenfeld weiter entwickeln (Brüssel, Ratssitzung Bildung, Jugend und Kultur, 27. November 2009 "Kreativität und Innovationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen durch kulturelle Ausdrucksformen und Zugang zu Kunst und Kultur fördern").

Im Mai 2010 haben sich Experten aus 100 Staaten darauf verständigt, die Bedeutung kultureller Bildung als Grundlage von Lernen und Forschen neu zu bewerten. Zum Abschluss der zweiten UNESCO-Weltkonferenz zur kulturellen Bildung verabschiedeten sie dazu am 28. Mai 2010 in Seoul zehn Entwicklungsziele. "Kulturelle Bildung muss als Grundlage einer ausgewogenen kognitiven, emotionalen, ästhetischen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen begriffen werden", so die Seoul-Agenda. Die koreanische Regierung hatte die Initiative zu dieser Weltkonferenz "Arts in Society – Education for Creativity" ergriffen, um in der Boomregion Asien eine Neuorientierung der Bildungsdebatte anzustoßen.

Die praxisorientierte Bildungsforschung hat mit dieser Konferenz einen deutlichen Schub erfahren. Kontinuierliche internationale Zusammenarbeit ist vereinbart, um die langfristigen Wirkungen kultureller Bildung besser zu erfassen. Lernpartnerschaften vor Ort und gezielte Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien erhöhen den Wirkungsgrad kultureller Bildung. Investition in die Fortbildung von Pädagogen, Kunstvermittlern und Künstlern ist ein weiterer Faktor. Die Weiterentwicklung von Schule für die Generation iPad steht auf der Tagesordnung. Kunst und kulturelle Bildung können dabei zum Rückgrat der Lernkultur werden

¹Die folgenden drei Ziele stellen den Kern der "Seoul Agenda" dar:

  1. Sicherstellung der Verfügbarkeit kultureller Bildung als grundlegendem und nachhaltigem Bestandteil von Bildung;
  2. Sicherstellung der hohen Qualität von Aktivitäten und Programmen im Rahmen der kulturellen Bildung, deren Konzeption und Vermittlung;
  3. Prinzipien und Praktiken der kulturellen Bildung sollen verstärkt dazu beitragen, die sozialen Aufgaben und kulturellen Herausforderungen überall auf der Welt zu bewältigen.