Die Deutsche UNESCO-Kommission
- ruft alle zuständigen Stellen auf, zur behutsamen, denkmal- und naturschutzverträglichen und nachhaltigen Entwicklung der UNESCO-Welterbestätten in Deutschland sowie zur Förderung des bürgerschaftlichen und Unternehmensengagements an jeder Stätte eine koordinierende Stelle zu benennen bzw. zu schaffen, die alle aus dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt sich ergebenden Belange betreuen kann;
- beauftragt ihren Vorstand, in Abstimmung mit allen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene für Welterbestätten zuständigen Stellen die Einrichtung eines Fonds bei der Deutschen UNESCO-Kommission zu prüfen, der sich aus öffentlichen und privaten Mitteln speisen soll und aus dem dringende Maßnahmen für die deutschen Welterbestätten unterstützt werden könnten;
- beauftragt das Sekretariat, in enger Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Welterbestätten in Deutschland e.V. einen bundesweiten Wettbewerb zu veranstalten, der jährlich einen Preis und Anerkennungen für engagierte Projekte von Bürgerinnen und Bürgern, von Bildungsträgern und -einrichtungen sowie von Unternehmen zur Förderung des Welterbegedankens und zur Pflege und Entwicklung von Welterbestätten vergibt;
- ruft alle Welterbestätten in Deutschland auf, den am 5. Juni 2005 zum ersten Mal ausgerichteten Welterbetag zur Förderung des Engagements aller beteiligten Gruppen für die Welterbestätten zu nutzen;
- appelliert an die Bundesregierung, der herausragenden nationalen und internationalen Bedeutung der UNESCO-Welterbestätten und der Verantwortung Deutschlands als Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt durch ein sichtbares Engagement für die Erhaltung und Entwicklung der deutschen Welterbestätten Rechnung zu tragen.