

Immaterielles Kulturerbe in Deutschland: Verzeichnis wächst
Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben heute bestätigt, 18 lebendige Traditionen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgt auf Basis einer Vorschlagsliste der Kulturministerkonferenz der Länder und nach Prüfung, Bewertung und Empfehlung durch das unabhängige Fachkomitee für das Immaterielle Kulturerbe, das bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt ist. Neben der Brettspielkultur und den Rotwelsch-Dialekten wurde in diesem Jahr unter anderem das Gold- und Silberschmiedehandwerk in die Kulturerbe-Liste eingeschrieben. Damit zeugen heute insgesamt 168 Einträge von der Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland.
Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch erklärt: „Die Neuaufnahmen sind Ausdruck der lebendigen kulturellen Vielfalt und Kreativität in Deutschland. Das Immaterielle Kulturerbe ist ein wichtiger Bestandteil unserer kulturellen Identität. Die Aufnahme neuer Traditionen und Praktiken würdigt das Engagement der Gemeinschaften, die dieses Erbe pflegen und weitertragen. Es verbindet Menschen, fördert den interkulturellen Dialog und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Ich danke allen Beteiligten, die sich für den Erhalt und die Weitergabe dieser Traditionen einsetzen. Ihr Engagement trägt dazu bei, dass das Immaterielle Kulturerbe auch für zukünftige Generationen lebendig bleibt.“
Kulturstaatsministerin Claudia Roth betont: „Die Neuaufnahmen in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes spiegeln die kulturelle Vielfalt und regionale Besonderheiten wider. Es freut mich, dass die ‚Brettspielkultur‘ in die Liste aufgenommen wurde; sie verbindet Generationen und fördert den Zusammenhalt. Auch die Aufnahme der Analogen Fotografie wie etwa auch von Glockenguss und Glockenmusik ist eine wichtige Würdigung dieser Kulturtechniken.“
Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, unterstreicht: „Das Immaterielle Kulturerbe prägt unser Leben und unsere Gesellschaft. Es verbindet Generationen, schlägt Brücken zwischen ganz unterschiedlichen Menschen und stärkt das Miteinander. Wer Wissen und Können weitergibt, stiftet Gemeinschaft. Die Neuaufnahmen ins Bundesweite Verzeichnis zeigen, wie lebendig und wandlungsfähig unsere kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen heute sind.“
Die UNESCO unterstützt seit mehr als 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Deutschland gehört dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2013 an.
Die Neuaufnahmen ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes im Einzelnen:
Brettspiele spielen – Deutsche BrettspielkulturExterner Link:
Das Goldschlägerhandwerk am Beispiel der Stadt SchwabachExterner Link:
Der sog. Chinesenfasching DietfurtExterner Link:
Die Geißbocktradition zwischen den Städten Lambrecht und DeidesheimExterner Link:
Fastnacht an der Saar: Tradition, Vielfalt, GemeinschaftsgeistExterner Link:
GebrauchshundewesenExterner Link:
Gehöferschaft Wadrill – Eine traditionelle WaldgenossenschaftExterner Link:
Glockenguss und GlockenmusikExterner Link:
Gold- und SilberschmiedehandwerkExterner Link:
Handwerkliche BrennkunstExterner Link:
Immersive Vermittlung der Natur und des Universums in PlanetarienExterner Link:
Nikolauspostamt – Kinderbriefe an den Nikolaus, Weihnachtspostfiliale St. NikolausExterner Link:
Hintergrund
Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 184 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland ist seit 2013 Vertragspartei.
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen. Es zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Über Neuaufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.
Beiträge aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen, das auf Vorschlag mehrerer Staaten, darunter Deutschland, zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt wurde. Insgesamt verzeichnet Deutschland derzeit zehn Einträge auf den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.
Weitere Informationen
Immaterielles Kulturerbe in DeutschlandExterner Link:
FAQ Immaterielles KulturerbeExterner Link:
Gemeinsame Pressemitteilung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutschen UNESCO-Kommission
Pressekontakt
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Pressesprecher
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E-Mail: schulze@unesco.de
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Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin@unesco.de
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Pressestelle Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Telefon: +49 228 501-611
E-Mail: andreas.schmitz@kmk.org
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