Deutsche UNESCO-Kommission als nationale Kontaktstelle
Jeder Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens muss eine nationale Kontaktstelle ernennen, die unter anderem für den Informationsaustausch national und international verantwortlich ist. Bundesregierung und die Länder haben die Deutsche UNESCO-Kommission im Jahr der Ratifizierung 2007 als nationale Kontaktstelle benannt.
Die Deutsche UNESCO-Kommission ist als nationale Kontaktstelle Vermittlerin und Bindeglied zwischen der UNESCO in Paris und den Gremien der Vertragsstaaten einerseits sowie den auf nationaler Ebene zuständigen Stellen und Partnern andererseits. Sie fördert die Umsetzung und Sichtbarkeit des UNESCO-Übereinkommens in Deutschland und gestaltet seine Fortentwicklung aktiv mit. Dies tut sie vor allem durch Wissensorganisation, Informationsaufbereitung und Beratung von Regierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Sie informiert die innerstaatlichen Akteure auf Bundes- und Länderebene zu allen UNESCO-Kulturthemen und stellt anschließend sicher, dass die Ergebnisse dieser innerstaatlichen Meinungsbildung auf internationaler Ebene eingebracht werden.
Deutsche Staatenberichte zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Mit seinen Staatenberichten an die UNESCO informiert Deutschland alle vier Jahre darüber, welche konkreten Maßnahmen hierzulande staatliche und zivilgesellschaftliche Stellen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens umgesetzt haben, welche Herausforderungen es bei der Umsetzung gibt und welche Fortschritte zum Beispiel im Bereich Geschlechtergerechtigkeit, Mobilität oder Digitalisierung in Deutschland stattgefunden haben. Neben Programmen, die in Deutschland umgesetzt werden, informiert der Staatenbericht auch über Maßnahmen, die sie in vielen weiteren Staaten weltweit durchführt. Viele dieser Programme und Projekte finden sich auf der Monitoring-Plattform der UNESCOExterner Link:. Deutschland hat bisher vier Staatenberichte 2012, 2016, 2020 und 2024 erstellt. Die Staatenberichte ermöglichen den internationalen Austausch über Gute-Praxis und sind ein wichtiges Monitoringinstrument des Übereinkommens.
Zur Seite kulturelle Vielfalt in Deutschland
Wie kommen die deutschen Staatenberichte zustande?
In Deutschland werden die Staatenberichte unter Federführung des Auswärtigen Amtes, die für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik in Deutschland und damit auch für die deutsche UNESCO-Mitgliedschaft zuständig ist, erstellt. Dafür wird eine Lenkungsgruppe eingesetzt, in der Regel bestehend aus dem Auswärtigen Amt, der Beauftragten für Kultur und Medien und der Kultusministerkonferenz. Sie wird dabei von der Deutschen UNESCO-Kommission in ihrer Funktion als nationale Kontaktstelle fachlich und organisatorisch unterstützt.
Die Erstellung der Berichte erfolgt immer auf Basis einer mehrstufigen, breiten und partizipative Konsultation. Bundes- und Länderministerien, Kommunen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure werden bundesweit dazu aufgerufen, Berichte über Projekte einzureichen, die die Ziele des Übereinkommens umsetzen.
Wie wird die Zivilgesellschaft beteiligt?
In Deutschland werden seit jeher zivilgesellschaftliche Akteurinnen, Akteure und Organisationen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft an der Erstellung der Staatenberichte umfassend beteiligt. Das ist gerade hierzulande, aufgrund der Struktur der Kulturlandschaft, besonders wichtig. Diese Einbindung ist zugleich Grundprinzip des Übereinkommens und in seinem Artikel 11 für alle Vertragsparteien verbindlich festgeschrieben. Die nationale Kontaktstelle der Deutschen UNESCO-Kommission fördert daher die Mitwirkung möglichst vielfältiger zivilgesellschaftlicher Institutionen und Akteure aus Kultur und Medien an den Staatenberichten und der Umsetzung des Übereinkommens.
Im Rahmen jedes Berichtsprozesses werden im Frühjahr vor der Veröffentlichung durch die Kontaktstelle der Deutschen UNESCO-Kommission staatliche Stellen und über 500 zivilgesellschaftliche Organisationen und Personen aus allen Sparten aufgefordert, sich an einer Online-Konsultation zu beteiligen und relevante Maßnahmen einzureichen. Zudem treffen sich zivilgesellschaftliche Akteure auf Einladung der Kontaktstelle in einer Präsenz-Konsultation, um aktuelle Schwerpunkte, Herausforderungen und Chancen für die Umsetzung der Konvention zu diskutieren und Empfehlungen für die kommenden Jahre zu formulieren.
Überjährig begleiten der Beirat Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der Deutschen UNESCO-Kommission und die von ihr betreute Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt als zivilgesellschaftliche Foren den Umsetzungsprozess und das Monitoring des Übereinkommens.
Sie möchten sich am nächsten Staatenbericht beteiligen?
Sie kennen innovative Programme und Projekte in den vier Zielbereichen der Konvention? Sie haben selbst ein tolles Projekt, das unbedingt internationale Sichtbarkeit verdient? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an 2005konvention@unesco.de
Der Beirat Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Kaum ein Völkerrechtstext weltweit fordert und fördert in vergleichbarer Weise die Einbindung der Zivilgesellschaft in ihre Umsetzung und Überwachung wie das UNESCO-Übereinkommen. 2009 hat die Deutsche UNESCO-Kommission deshalb ihren „Beirat Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ eingerichtet, welcher sie seitdem dauerhaft begleitet und sachkundig berät. Der Beirat setzt sich aus bis zu zehn Expertinnen und Experten aus allen Kunstsparten und aus verschiedenen Kultureinrichtungen und Verbänden zusammen. Die Mitglieder des Beirats werden alle drei Jahre berufen und tagen zweimal im Jahr. Der Beirat ist unter anderem intensiv an der Erstellung der vierjährigen deutschen Staatenberichte involviert.
Die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt
Um das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen mit Leben zu füllen, bedarf es der intensiven fachlichen und inhaltlichen Debatte. Hier sind Erfahrungen und Impulse aus der Zivilgesellschaft gefragt.
Seit Inkrafttreten des Übereinkommens begleitet die Bundesweite Koalition kritisch-konstruktiv die bundesweite, europäische und internationale Umsetzungspraxis, unter anderem durch Erstellung von Handlungsempfehlungen sowie durch Beiträge zu den Staatenberichten der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesweite Koalition umfasst mehr als 600 Expertinnen und Experten aus Kunst, Kultur, Kreativwirtschaft, Verbänden, Parteien, Wirtschaft, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Forschung und Publizistik.
Die Bundesweite Koalition ist auch Mitglied der Europäischen Koalition Kulturelle Vielfalt (ECCD) und der Internationalen Koalition (IFCCD)Externer Link: – die Deutsche UNESCO-Kommission vertritt die Bundesweite Koalition in diesen Zusammenschlüssen.