UNESCO-Empfehlung über die Stellung der Künstlerin und des Künstlers
Hier setzt die völkerrechtliche UNESCO-Empfehlung über die Stellung der Künstlerin und des KünstlersExterner Link: an. Die Empfehlung wurde 1980 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet. Ihr Ziel ist es, die Rechte von Kulturtätigen weltweit besser zu schützen und ihren Status in der Gesellschaft zu fördern. Sie bietet den UNESCO-Mitgliedstaaten Orientierung und Hilfe, um Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz von Künstlerinnen, Künstlern, Kulturtätigen und Kreativen zu entwickeln.
Zu den wichtigsten Inhalten der Empfehlung gehören:
Gesellschaftliche Anerkennung der Rolle von Kulturtätigen
Freiheit des Ausdrucks und der Kreativität (unter anderem Verbot von Zensur oder anderer Einschränkungen)
Wirtschaftliche und soziale Rechte (unter anderem angemessene Vergütung, soziale Sicherheit und Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten)
Rechtsansprüche (unter anderem Vereinigungen zu bilden, Rechtsmittelzugang bei Streitigkeiten)
Zugang zu kulturellen Gütern und Dienstleistungen für alle Menschen
Zusammenfassender Überblick zu der Empfehlung auf unesco.orgExterner Link:
Nur eine Empfehlung?
Eine UNESCO-Empfehlung muss im Gegensatz zu einem „Übereinkommen“ zwar nicht zwingend in nationales Recht übersetzt werden - dennoch handelt es sich um Völkerrecht. Für die Mitgliedstaaten der UNESCO bedeutet dies, dass sie alle vier Jahre über die Umsetzung berichten müssen.
Was bedeutet die Empfehlung heute?
Die 1980er Empfehlung ist bis heute uneingeschränkt relevant und aktuell. Die COVID-19-Pandemie, die digitale Transformation, Kriege und andere Konflikte führten jüngst zu Bedrohungen des künstlerischen Schaffens, zu Einschränkungen der Mobilität und verschärften Ungleichheiten im internationalen Austausch. In zahlreichen Ländern der Welt ist die Kunst- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. Manche Kulturtätige werden körperlich und verbal angegriffen bzw. politisch verfolgt. Viele können nicht von ihrer künstlerisch-kreativen Arbeit leben oder arbeiten unter prekären Bedingungen. Soziale Absicherung für Kulturtätige ist nur in wenigen Ländern weltweit Realität.
Publikationstipp
Dort wo die künstlerische Freiheit eingeschränkt wird, sind auch oft die Presse- und Meinungsfreiheit bedroht. Das ist eine große Gefahr für die Demokratie und die Menschenrechte. Was der Kulturbereich von etablierten Schutzmechanismen und -programmen für Journalistinnen und Journalisten lernen kann, um Künstlerinnen, Künstler, Kreative und Kulturtätige besser zu schützen, zeigt die UNESCO-Publikation Defending Creative Voices (2023).
Zur Publikation auf unesco.orgDas UNESCO-Aschbergprogramm
Das UNESCO-Aschbergprogramm unterstützt seit 1956 Initiativen, die künstlerische Freiheit und Rechte sowie Kulturtätige schützen und fördern. Darüber hinaus bietet es fachliche Unterstützung an und stellt Ressourcen bereit. Insbesondere junge Kulturtätige, die Länder Afrikas und kleine Inselstaaten (SDIS) sowie das Thema Geschlechtergerechtigkeit stehen im Fokus des Programms.