UNESCO-Welterbestätten in Deutschland

Resolution der 64. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Leipzig, 7. und 8. Juli 2004

Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission

Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.

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Die Deutsche UNESCO-Kommission

begrüßt die Entscheidung des Welterbekomitees auf seiner Tagung vom 25. Juni bis 7. Juli in Suzhou / China, den Fürst-Pückler-Park in Muskau, das Dresdner Elbtal sowie Rathaus und Roland in Bremen in die Liste des UNESCO-Welterbes aufzunehmen; der Muskauer Park als grenzüberschreitendes polnisch-deutsches Kulturerbe entspricht dem völkerverbindenden Anliegen in besonderer Weise;

bekräftigt, dass gerade die Bundesrepublik Deutschland auf allen staatlichen Ebenen die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung, die sich aus einem Eintrag in die Welterbeliste ergeben, erfüllen muss; Deutschland ist mit nunmehr 30 Einträgen auf der Welterbeliste vertreten;

äußert ihre Freude darüber, dass der Freistaat Sachsen mit zwei Einträgen die Verpflichtung übernommen hat, diese Welterbestätten als ideellen Besitz der gesamten Menschheit für gegenwärtige und künftige Generationen zu erhalten;

bedauert den Eintrag des Kölner Doms als erste deutsche Stätte in die "Rote Liste" des gefährdeten Erbes und

fordert alle Beteiligten auf Bundes- sowie auf kommunaler und Landesebene auf, sich konstruktiv-sachlich im Sinne des von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UNESCO-Übereinkommens für eine schnelle Lösung des Konfliktes gemeinsam zu engagieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Kölner Dom wieder aus der Roten Liste gestrichen wird.

Erläuterung:

Das UNESCO-Übereinkommen ist das bislang umfassendste und bedeutendste internationale, völkerrechtlich verbindliche Instrument zum Schutz des Menschheitserbes. Die UNESCO-Liste repräsentiert die kulturelle Vielfalt unserer Welt. Sie dokumentiert regionale und historische Eigenheiten und erkennt gleichzeitig die unterschiedlichen Kulturen als grundsätzlich gleichberechtigt an. Die Verantwortung für den Schutz der herausragenden Kulturstätten und der großartigen Naturlandschaften dieser Erde liegt nicht allein in der Hand des jeweiligen Staates, sondern fällt unter die Obhut der gesamten Menschheit.

Als Objekte des Weltinteresses erfahren die Welterbestätten große nationale und internationale Aufmerksamkeit. Dies gilt auch für die "Rote Liste" des gefährdeten Welterbes. In ihr werden Denkmäler eingetragen, deren Erhaltungszustand sich in besorgniserregender Weise durch menschliche Eingriffe oder Naturkatastrophen oder durch neue Planungen und Veränderungen des Umfelds zu verschlechtern droht. Mit der "Roten Liste" weckt die UNESCO das öffentliche Interesse und die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen, um den betroffenen Staat zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen.