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UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt 2019

Am 21. Mai feiert die UNESCO den Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung. Das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung und den Wert kultureller Vielfalt soll gestärkt werden.

Der Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung findet jährlich am 21. Mai statt und feiert nicht nur den Reichtum der Weltkulturen, sondern auch die wesentliche Rolle des interkulturellen Dialogs für Frieden und nachhaltige Entwicklung. Nach der Annahme der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt durch die UNESCO im Jahr 2001 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 21. Mai 2002 zum ersten Welttag der kulturellen Vielfalt.

Anlässlich des Welttags 2019 veröffentlichen die UNESCO-Nationalkommissionen Österreichs und Deutschlands den UNESCO-Flyer „Künstlerische Freiheit“ in deutscher Übersetzung.

Freiheit.Hoch.Drei

Nur zwei Tage nach dem Welttag, am 23. Mai 2019, begeht die Bundesrepublik Deutschland in diesem Jahr das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes. Zum Welttag der kulturellen Vielfalt 2019 legt die Deutsche UNESCO-Kommission deshalb mit der Initiative Freiheit.Hoch.Drei einen Schwerpunkt auf die Grund- und Freiheitsrechte als Grundvoraussetzung für kulturelle Vielfalt, Dialog und Entwicklung.

Freiheit und Vielfalt bedingen sich häufig gegenseitig. Kulturelle Vielfalt kann nur dann geschützt und gefördert werden, wenn Grund- und Freiheitsrechte garantiert sind. Deshalb brauchen Kunst- und Kulturschaffende einen Raum, in dem sie sich frei entfalten können, unabhängig ihrer Abstammung, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen.

Freiheit und Vielfalt weltweit unter Druck

Der jüngste UNESCO-Weltbericht Kulturpolitik „Re I Shaping Cultural Policies“ (2018) zeigt eine starke Zunahme der berichteten Angriffe auf Kulturschaffende – im Jahr 2016 wurden 430 Angriffe dokumentiert, gegenüber 90 Angriffen 2014. Der diesjährige Bericht der NGO Freemuse „The State of Artistic Freedom 2019“ hat für das Jahr 2018 673 Fälle der Verletzung von Kunstfreiheit in 80 Ländern identifiziert.

Besonders Frauen, LGBTI und Minderheiten werden als Kunst- und Kulturschaffende durch Zensur, Übergriffe oder Einschüchterungen sowohl im digitalen, als auch physischen Kontext in ihrer Kunstfreiheit eingeschränkt, worunter die kulturelle Vielfalt stark leidet.

Künstlerische Freiheitsrechte in Deutschland

Die Kunstfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. Sie ist in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert und zählt zu den am stärksten geschützten Grundrechten. Als Kommunikationsgrundrecht erachtet das Bundesverfassungsgericht die Kunstfreiheit als wesentlich für die demokratische Grundordnung.

Seit vielen Jahren gibt es Programme für geflüchtete und verfolgte Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland temporär Zuflucht suchen. Dazu gehören die zahlreichen Künstlerresidenzen und Einrichtungen, wie das Heinrich Böll-Haus Langenbroich, und Stipendienprogramme, wie das mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) realisierte Programm „Writers-in-Exile“ des deutschen PEN-Zentrums.

Im Herbst 2018 nahm zudem die Martin Roth-Initiative ihre Arbeit auf, benannt nach dem Museumsdirektor und Kulturwissenschaftler Martin Roth (1955–2017). Mit der Initiative sollen Kunst- und Kulturschaffende geschützt und unterstützt werden, die sich in ihrem Heimatland für die Freiheit der Kunst, Demokratie und Menschenrechte engagieren. Dafür bietet das vom Auswärtigen Amt geförderte Gemeinschaftsprojekt des Goethe-Instituts und des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) gefährdeten Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, sich im Rahmen von temporären Schutzaufenthalten in einen sicheren Ort in ihrer Heimatregion oder nach Deutschland zu begeben.

Seit Mai 2018 ist Berlin eine „Stadt der Zuflucht“. Frankfurt und die UNESCO Creative City of Music Hannover sind bereits seit 2006 Mitglieder im „International Cities of Refuge Network“ (ICORN). Bislang konnte das Städtenetzwerk weltweit in mehr als 60 Städten über 200 Kunst- und Kulturschaffenden aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Film, Darstellende Kunst und Musik Zuflucht bieten.

Publikation

Kulturpolitik neu | gestalten. Kreativität fördern, Entwicklung voranbringen.
UNESCO-Kommissionen Österreichs, Deutschlands, der Schweiz und Luxemburgs, 2018