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Konsultation der Zivilgesellschaft – Vierter Staatenbericht zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland

Wie steht es um die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland? Welche Perspektiven, Chancen und Herausforderungen gibt es für sie – heute und in Zukunft? Am 30. November 2023 diskutierten zu diesen Fragen 50 Vertreterinnen und Vertreter aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft in der UNESCO-Creative City of Film Potsdam.

Zur Konsultation mit der Zivilgesellschaft hatte die Deutsche UNESCO-Kommission anlässlich der Erstellung des Vierten deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der UNESCO-Übereinkommen zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) eingeladen. Als nationale Kontaktstelle für die Konvention erstellt die Deutsche UNESCO-Kommission im Auftrag des Auswärtigen Amtes alle vier Jahre einen Bericht über deren Umsetzung in und durch Deutschland. Dieser wird an die UNESCO in Paris übergeben und fließt in den Weltkulturbericht der UNESCO ein.

Die Rolle der Zivilgesellschaft für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist elementar. Initiativen, Programme und Projekte im Kultur- und Kreativsektor werden in Deutschland überwiegend durch den gemeinsamen Einsatz staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure gestaltet und durchgeführt. Deshalb vervollständigt die Perspektive von Vertreterinnen und Vertretern aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft das Bild, welches der Vierte deutsche Staatenbericht zeichnet. Im Rahmen der Konsultationsveranstaltung identifizierten sie Erfolge, Chancen und Herausforderungen in der Umsetzung der Konvention in den vergangen drei Jahren, sowie in Zukunft.

Zu Gast im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte wurde die Konsultation von Katja Melzer (Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte) eröffnet. Auch Sigrid Sommer (Stadt Potsdam) begrüßte in Vertretung von den Oberbürgermeister der UNESCO Creative City of Film Mike Schubert die Teilnehmenden. Daraufhin präsentierte Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer (UNESCO-Lehrstuhl für Internationale Beziehungen | TU Dresden) in einem Impulsvortrag die UNESCO-Konvention zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Dr. Lutz Möller (Deutsche UNESCO-Kommission) erläuterte die Relevanz, den Prozess der Erstellung und die Schwerpunkte des Vierten deutschen Staatenberichts.

Im Anschluss erarbeiteten die teilnehmenden zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in Fokusgruppen Herausforderungen, Schwerpunkte und Empfehlungen für die Umsetzung der Konvention, mit Blick auf den Zeitraum von 2020 bis 2023, sowie für die nächsten vier Jahre. Moderatorinnen und Moderatoren sowie Berichterstatterinnen und -erstatter der Fokusgruppen waren Dr. Wenzel Bilger (Goethe-Institut e.V.), Birgit Ellinghaus (alba KULTUR), Leyla Ercan (Kultur- und Diversitätsmanagerin), Prof. Dr. Julius Heinicke (UNESCO-Lehrstuhl für Kulturpolitik für die Künste in Entwicklungsprozessen | Universität Hildesheim), Prof. Dr. Markus Hilgert (Kulturstiftung der Länder), Dr. Tobias Knoblich (Kulturpolitisch Gesellschaft), Dan Thy Nguyen (Studio Marshmallow), Margit Rosen (Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe), Anna Steinkamp (Bundesverband Freier Darstellender Künste e. V.) und Daniel Seitz (Institut für Zukunftskultur). Sie diskutierten zu den Themenschwerpunkten

  • Resilienz im Kultur- und Kreativbereich: Erkenntnisse aus Krisenzeiten
  • Digitale Transformation in Kultur und Medien gestalten
  • Internationale Mobilität, Handel und Zusammenarbeit in Kultur und Kreativwirtschaft
  • Kultur als Treiber für und in der nachhaltigen Entwicklung
  • Künstlerische Freiheit und Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Kreativwirtschaft

Anschließend wurden die Ergebnisse aus der Fokusarbeit von den Berichterstatterinnen und -erstattern vorgestellt und im Plenum debattiert. Durch die Diskussion führte Dr. Helga Trüpel (Beirat Vielfalt kultureller Ausdrucksformen | Deutsche UNESCO-Kommission).

Die Ergebnisse der Konsultation werden Eingang in den vierten deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention in und durch Deutschland (2024) finden. Außerdem besteht in den nächsten Wochen für Vertreterinnen und Vertreter aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft in Deutschland die Möglichkeit, sich durch eine Online-Kommentierung an der Erstellung des Vierten deutschen Staatenberichts zu beteiligen.

Während der Veranstaltung wurde sich jedoch nicht nur angeregt über die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland ausgetauscht. Die Teilnehmenden lauschten musikalischen Beiträgen von Jennifer Anschel und Julita Forck von der Kammerakademie Potsdam und hatten die Möglichkeit Ausstellungen im Film Museum Potsdam und im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte zu besuchen.

Hintergrund

Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Das Übereinkommen ist das wichtigste globale Völkerrecht im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, das bisher von 152 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet wurde. Es beinhaltet das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.

Kontaktstelle der 2005er UNESCO-Konvention "Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" @email