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Dritter Staatenbericht zu Kunst und Kultur eingereicht

Der Bericht aus Deutschland zeigt Errungenschaften im Kunst- und Kultursektor, die es auch nach der Corona-Pandemie dringend zu bewahren gilt. Der umfangreiche, themenübergreifende Bericht Deutschlands wurde nun als einer von über 100 Berichten von Ländern weltweit an die UNESCO in Paris übergeben.

Im Februar hat Deutschland den Dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der UNESCO in Paris übergeben. Der Bericht informiert über wesentliche Ergebnisse und Erfolge im Bereich der kulturellen Vielfalt in den letzten vier Jahren (2016 bis 2019).

Besonders hervorzuheben ist:

  • Deutschland stärkt die wichtige Bedeutung künstlerischer Freiheit und hat neue Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Kunst- und Kulturschaffenden eingeführt.
  • Die Förderung von Frauen, unter anderem in Führungsrollen im Kunst- und Kulturbereich, wurde durch Dialogformate und Mentoringprogramme erheblich ausgebaut.
  • Museen, Archive und Bibliotheken werden von Bund und Ländern bei der nachhaltigen Digitalisierung unterstützt.
  • Wichtige Sektoren der Kreativwirtschaft wie Film und Fernsehen entwickeln Prototypen ökologisch verträglicher Produktionsweisen, die nun bundesweit ausgeweitet und gefördert werden.
  • Kulturelle Inhalte und Ausdrucksformen aus Ländern des Globalen Südens haben durch internationale Zusammenarbeit, Koproduktionen, Mobilität, Vorzugsbehandlung und Künstlerresidenzen eine gesteigerte Sichtbarkeit gewonnen und wirtschaftlichen Mehrwert generiert.

Der deutsche Staatenbericht von 2020 zeigt zudem das Engagement von Menschen in Deutschland auf und bietet umfangreiche Gute-Praxis-Beispiele, die zeigen, was jeden Tag zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen unternommen wird.

Kultur in Zeiten von Corona

Auch wenn der Bericht den Zeitraum vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie umfasst, so sind zwei Erkenntnisse auf die aktuelle Corona-Krise übertragbar:

Kultur ist systemrelevant! Kunst, Kreativität und Kultur tragen wesentlich dazu bei, in Zeiten der Ungewissheit Zuversicht zu schöpfen und die mentale Widerstandskraft zu stärken. Trotz „social distancing“ wurden dank der bereits geschaffenen Kunst- und Kulturangebote Distanzen innovativ überwunden. Es braucht staatliche und passgenaue finanzielle Unterstützung, um den Kunst- und Kultursektor durch diese schwierige Zeit zu bringen.

Kultur ist innovativ! Viele Kunst- und Kulturschaffende haben sich besondere Formate und Angebote einfallen lassen, um Kultur unter pandemischen Bedingungen verfügbar zu machen. Von diesem Erfindergeist wird der Kultursektor auch nach der Pandemie zehren können und bietet weiterhin einen Raum der Kreativität. Diese Innovationsressourcen müssen erhalten werden.

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission: „Auf die bislang erreichte kulturelle Vielfalt in und aus Deutschland können wir stolz sein. Sie steht für Menschlichkeit und gesellschaftliche Lebendigkeit. Umso mehr müssen wir in diesen Zeiten solidarisch mit den Kunst- und Kulturschaffenden sein. Die UNESCO ist die ideale Plattform, um diese Fragen zu diskutieren und Themen zukunftsfest zu machen.“

Die Pandemie hat im letzten Jahr gezeigt, wie unvermutet bislang Sichergeglaubtes plötzlich gefährdet sein kann. Daher setzt sich die Deutsche UNESCO-Kommission jetzt mit Nachdruck und viel Engagement dafür ein, den Kultur- und Kreativsektor dabei zu unterstützen, diese Errungenschaften auch die kommenden Jahre weiterzutragen.

Hintergrund

Über die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005:

Deutschland gehörte zu den Mitinitiatoren der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005. Das Völkerrechtsinstrument verankerte den politischen Gestaltungsraum für Vielfalt und Kulturpolitik unter den Bedingungen fortschreitender Handelsliberalisierung auch international.

Ziele des Übereinkommens sind nachhaltige Systeme der Governance im Kulturbereich zu unterstützen, einen ausgewogenen Austausch an kulturellen Gütern und Dienstleistungen zu erreichen und die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden zu steigern, Kultur in Rahmenpläne für nachhaltige Entwicklung zu integrieren und Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern.

Über den Staatenbericht:

Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten mit einem Staatenbericht über die Umsetzung der UNESCO-Konvention in ihrem Land. 2020 haben zusammen mit Deutschland insgesamt über 100 Staaten ihre Berichte bei der UNESCO eingereicht. Die zusammengestellten Daten und Informationen sollen den Austausch von Erfahrungen und Gute-Praxis-Beispielen erleichtern und so zur Umsetzung der Konvention beitragen. Auf der Webseite der UNESCO sind die Staatenberichte öffentlich zugänglich.

Die Erstellung des Staatenberichts in Deutschland wird durch einen Lenkungsausschuss bestehend aus dem Auswärtigen Amt (Federführung), der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kultusministerkonferenz gesteuert. Dieser wird fachlich unterstützt von der Deutschen UNESCO-Kommission in ihrer Funktion als nationale Kontaktstelle. Neben den Bundesressorts haben auch zivilgesellschaftliche Akteure Maßnahmen und Programme eingereicht und den Bericht kommentiert.

Publikation

2020 – Dritter Staatenbericht.
Auswärtiges Amt, 2020

Publikation

2020 – Third Quadrennial Periodic Report.
Auswärtiges Amt, 2020