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Beratungen zum Staatenbericht 2019/20

Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten der UNESCO mit einem Staatenbericht über kultur- und medienpolitische Maßnahmen. Der nächste Staatenbericht für Deutschland entsteht bis zum 20. April 2020. Dazu finden am 21. Januar 2020 im Kleinen Sendesaal des WDR zivilgesellschaftliche Konsultationen statt.

Die letzten Staatenberichte für Deutschland entstanden 2012 und 2016. Neben kultur- und medienpolitischen Maßnahmen im Inland werden auch wirkungsvolle Vorhaben und Aktivitäten im Ausland zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen dokumentiert.

Der aktuelle Staatenbericht für Deutschland wird durch eine im Juni 2019 eingesetzte Lenkungsgruppe erstellt. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertern des Auswärtigen Amtes (Federführung), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) und der Kultusministerkonferenz (KMK). Fachlich unterstützt wird die Arbeit von der Deutschen UNESCO-Kommission in ihrer Funktion als nationale Kontaktstelle.

Seit 2012 sind bereits zwei Staatenberichte verfasst worden. Der aktuelle Staatenbericht 2019/20 wird bis zum 20. April 2020 bei der UNESCO eingereicht.

Beteiligung der Zivilgesellschaft

Gemäß Artikel 11 des Übereinkommens wird die fachlich einschlägige Zivilgesellschaft an der Erstellung des Staatenberichts durch Konsultationsverfahren beteiligt. Die Staatenberichte werden von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in einem Online-Verfahren kommentiert. So liefern zivilgesellschaftliche Organisationen wichtige inhaltliche Hinweise zu Maßnahmen im Berichtszeitraum, stellen Hintergrundinformationen zu Funktionsweisen einzelner Projekte bereit und tragen Programme bei, die sie zur Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland durchführen.

Außerdem wird auf Basis des ersten Berichtsentwurfs am 21. Januar 2019 eine Konsultationsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen durchgeführt. Die Veranstaltung am 21. Januar 2020 findet im Kleinen Sendesaal des WDR in Köln statt und steht allen Mitgliedern der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt sowie den Expertinnen und Experten der Netzwerke der Deutschen UNESCO-Kommission offen.

Ziel ist es, relevante Kommentare und Veränderungsvorschläge aus der Zivilgesellschaft gemeinsam zu prüfen und in den Berichtsentwurf aufzunehmen. Insbesondere sollen Empfehlungen aus der Zivilgesellschaft erarbeitet und Hauptergebnisse, Herausforderungen und Lösungsansätze sowie nächste Schritte identifiziert werden.

Hintergrund

Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Deutschland hat die Konvention am 12. März 2007 ratifiziert. Die Deutsche UNESCO-Kommission wurde in Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern im Sommer 2007 als nationale Kontaktstelle benannt.

Publikation

Kulturpolitik neu | gestalten. Kreativität fördern, Entwicklung voranbringen.
UNESCO-Kommissionen Österreichs, Deutschlands, der Schweiz und Luxemburgs, 2018

Kulturelle Vielfalt

Kultur und Natur

Kulturelle Vielfalt

Culture Counts – Kultur zählt. Diese Botschaft zieht sich als Leitmotiv durch das Kulturprogramm der UNESCO. Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes, Bewahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt und der Dialog zwischen den Kulturen zählen zu den Hauptaufgaben.
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Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
 KV unesco-konferenz_c unesco.jpg

Kulturelle Vielfalt

Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Die Konvention von 2005 schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.
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Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt

Kulturelle Vielfalt in Deutschland

Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt

Zur Ausformulierung der deutschen Position zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hat die Deutsche UNESCO-Kommission in Kooperation mit der Zivilgesellschaft Anfang 2004 die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt gegründet. Diese begleitet seitdem die Arbeit an dem UNESCO-Übereinkommen in Deutschland.
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Die Deutsche UNESCO-Kommission als nationale Kontaktstelle
UNESCO Creative City Mannheim, International Jazz Day

Kulturelle Vielfalt

Die Deutsche UNESCO-Kommission als nationale Kontaktstelle

Als nationale Kontaktstelle gestaltet die Deutsche UNESCO-Kommission auf der Basis ihrer satzungsgemäßen Aufgaben die Fortentwicklung der Umsetzungspraxis des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aktiv mit.
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