Datennutzungsbestimmung

Für die Registrierung als BNE-Akteur

(Datenverwendung; Einräumung von Nutzungsrechten)

Im Rahmen der Registrierung als BNE-Akteur sowie der Bewerbung um eine BNE-Auszeichnung werden die vom Beantragenden bzw. Bewerbenden (im Folgenden einheitlich: Bewerbender) gemachten Angaben durch die  Deutsche UNESCO-Kommission e.V. (DUK) entsprechend den nachfolgenden Regelungen genutzt. Zudem räumt der Bewerbende der DUK die nachfolgend genauer bezeichneten Nutzungsrechte ein.

1. Angaben im Rahmen der Registrierung als BNE-Akteur

a) Der Bewerbende ist damit einverstanden, dass die in dem Formular zur Registrierung als BNE-Akteur angegebenen Daten von der DUK gespeichert und im Fall der erfolgreichen Prüfung auf unesco.de im Rahmen der Zwecke des BNE-Programms verwendet werden dürfen. Der Name und die Kontaktdaten der in diesem Formular angegebenen Kontaktperson können dabei veröffentlicht werden. Sofern ein Austausch der Kontaktperson erfolgen soll, wird der Bewerbende dies der DUK unverzüglich mitteilen.

b) Der Bewerbende willigt ein, dass die vorstehend unter 1. a) genannten Angaben von der DUK im Falle der erfolgreichen Prüfung der Registrierung in Vorträgen und Aufsätzen verwendet werden dürfen. In diesem Zusammenhang kann die DUK die Inhalte einzeln oder zusammen mit anderen, insbesondere in jeder Printform und elektronischen Form, insbesondere auch in multimedialer Form, selbst und durch Dritte, geändert und unverändert nutzen. Sie kann die Inhalte und ihre Teile auch öffentlich zugänglich machen und über Internetseiten (auch zum Download) bereitstellen.

c) Der Bewerbende räumt der DUK aufschiebend bedingt durch die erfolgreiche Prüfung der Registrierung durch die DUK insbesondere das Recht ein, die im Rahmen der Registrierung als BNE-Akteur gemachten Angaben alleine oder zusammen mit anderen Inhalten in der vorstehend unter 1. b) genannten Art und Weise unter der Geltung von so genannten Open Source Lizenzen, wie z.B. der Creative Commons-Lizenz "CC-BY-SA 4.0 International" (Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen) zu veröffentlichen. Das Recht des Bewerbenden, diese Angaben anderweitig zu nutzen und zu veröffentlichen, bleibt hiervon unberührt.

d) Sofern der Bewerbende seine Zustimmung gibt, ist die DUK im Falle der positiven Prüfung der Registrierung berechtigt, die folgenden Angaben zur Institution bzw. Organisation des Bewerbenden in der Landkartenansicht auf unesco.de unter Nutzung des Dienstes GoogleMaps und vergleichbarer Dienste darzustellen: Institution/Organisation, Adresse, Erreichbarkeit (Telefon, Telefax), Internetadresse, Art der Organisation, Bildungsbereich(e), Logo (sofern entsprechende Rechte hieran eingeräumt werden).

2. Angaben im Rahmen der Bewerbung um eine BNE-Auszeichnung

a) Angaben, die der Bewerbende in dem Bewerbungsformular um eine BNE-Auszeichnung macht, werden im Rahmen der Prüfung der Bewerbung ausschließlich den Projektträgern und Jurymitgliedern zugänglich gemacht. Entscheidet sich die Jury, eine Auszeichnung zu vergeben, wird ein mit dem Bewerbenden abgestimmter Auszeichnungstext auf unesco.de veröffentlicht. In diesem Zusammenhang kann die DUK den Auszeichnungstext und seine Inhalte einzeln oder zusammen mit anderen, insbesondere in jeder Printform und elektronischen Form, insbesondere auch in multimedialer Form, selbst und durch Dritte, geändert und unverändert nutzen. Sie kann die Inhalte und ihre Teile auch öffentlich zugänglich machen und über Internetseiten (auch zum Download) bereitstellen.

b) Der Bewerbende räumt der DUK aufschiebend bedingt durch die Vergabe der BNE Auszeichnung durch die DUK insbesondere das Recht ein, den Auszeichnungstext alleine oder zusammen mit anderen Inhalten in der vorstehend unter 2. a) genannten Art und Weise unter der Geltung von so genannten Open Source Lizenzen, wie z.B. der Creative Commons-Lizenz "CC-BY-SA 4.0 International" (Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen) zu veröffentlichen. Das Recht des Bewerbenden, diese Angaben anderweitig zu nutzen und zu veröffentlichen, bleibt hiervon unberührt.

c) Unabhängig von dem abgestimmten Auszeichnungstext nach 2. a) ist der Bewerbende damit einverstanden, dass die DUK den Umstand der Auszeichnung mitsamt der Angaben zum Bewerbenden und der von ihm benannten Kontaktperson (Name, Vorname, Aufgabe/Position beim Bewerbenden) auf unesco.de veröffentlicht.


d) Sofern der Bewerbende im Rahmen der Registrierung der Darstellung in der Landkartenansicht auf unesco.de zugestimmt hat (siehe oben 1. d), kann die DUK zu den entsprechenden Angaben auch die BNE Auszeichnung(en) hinzufügen.

3. Allgemeine Informationen zur Datennutzung

Die DUK kann den Bewerbenden sowie die im Zusammenhang mit der Registrierung als BNE-Akteur und/oder der Bewerbung um eine BNE-Auszeichnung angegebene Kontaktperson per Telefon, Post oder E-Mail kontaktieren. Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Prüfung der Registrierung bzw. Bewerbung um eine BNE-Auszeichnung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Jeder Betroffene im Sinne von Art 4 Abs. 1 DSGVO hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten bei der DUK zu erfragen, auf Art 15 wird verwiesen. Ferner besteht das Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der personenbezogenen Daten (Art. 15, 16 und 17 DSGVO). Anfragen zu den gespeicherten Daten können per E-Mail an datenschutz@unesco.de erfragt werden.