Vor dem Hintergrund des Global Status Report on Alcohol and Health and Treatment of Substance Use Disorders der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2024) wurde in Bezug auf das Immaterielle Kulturerbe sowohl über bestehende Strukturen und deren Auswirkungen reflektiert als auch zukünftige Maßnahmen zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele diskutiert. Das Ergebnis dieses Prozesses: Künftig sollen Anträge auf Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe im Bundesweiten Verzeichnis, bei denen ein deutlicher Bezug zu Rausch- und Suchtmitteln besteht, unter Berücksichtigung einer Verhältnisprävention begutachtet werden. Ziel ist es, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass mögliche Risiken und Gefahren für die Allgemeinheit bestmöglich reflektiert werden.

Des Weiteren orientiert sich das Fachkomitee am aktuellen Forschungsstand der animal studies und der Tierethik sowie an den Vorgaben des Tierschutzrechts. Im Mittelpunkt steht ein kollaborativer Ansatz, der auf eine faire Zusammenarbeit zwischen Menschen und Tieren abzielt. Zentrales Bewertungskriterium ist dabei das Tierwohl. Es umfasst die Gesundheit der Tiere, die Erfüllung artspezifischer Bedürfnisse sowie ihr emotionales Wohlbefinden. Künftig sollen diese Aspekte im Bewerbungsverfahren systematisch berücksichtigt werden. Antragstellende werden daher zu Tierwohl, möglichen Belastungen und geeigneten Schutzmaßnahmen Stellung nehmen müssen.

Stellungnahmen

Stellungnahme zum Immateriellen Kulturerbe mit Rauschmittelbezug

Stellungnahme zum Immateriellen Kulturerbe mit Tierbezug

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