Stellungnahme Fachkomitee: IKE mit Rauschmittelbezug
Die Produktion und der Konsum von Rauschmitteln bzw. Suchtmitteln ist trotz der oftmals damit verbundenen Abhängigkeiten, der Gesundheitsschäden und der negativen gesellschaftlichen Folgen weltweit Bestandteil soziokultureller Praxisformen. Einige mit Rauschmitteln verbundene Kulturpraktiken sind in Deutschland als IKE gelistet (z.B. die „Deutsche Weinkultur“). Da die Aufnahme in ein IKE-Verzeichnis häufig als „Auszeichnung“ verstanden wird, befördert dies auch eine verstärkte Bewerbung der Kulturform durch die Trägergruppen.
Legale Rauschmittel wie Tabak und Alkohol haben über Jahrhunderte aufgrund ihrer Implementierung in alltäglichen Zusammenhängen sowie Festgeschehen und durch entsprechende gemeinschaftsstiftende Praktiken eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz erlangt (insbesondere der Alkoholkonsum). Dadurch wird die Verharmlosung von Rauschmitteln befördert bzw. deren gesundheitsschädigende Wirkung nicht angemessen berücksichtigt.
Das Verständnis bzw. die Bewertung des Gefährdungspotenzials hat sich infolge medizinischer Erkenntnisse und dementsprechend schwindender sozialer Akzeptanz gewandelt. Hier sei vor allem auf den „Global status report on alcohol and health and treatment of substance use disordersExterner Link:“ der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2024 verwiesen. Die Studie belegt, dass Alkoholkonsum mit zahlreichen Krankheitsbildern (Leberzirrhose, Krebs, Herz‑/Kreislauferkrankungen) und sozial‑ökonomischen Folgekosten verbunden ist. Das Fachkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission teilt diese veränderte Haltung und wird Anträge, aus denen ein eindeutiger Bezug der Kulturform zu Rausch oder Suchtmitteln ersichtlich wird, daher unter Berücksichtigung einer Verhältnisprävention begutachten. Während Verhaltensprävention darauf abzielt, das Verhalten einzelner Personen zu verändern, setzt Verhältnisprävention bei den äußeren Bedingungen an. Sie versucht also, die Strukturen so zu gestalten, dass Risiken gar nicht erst entstehen. Auf das immaterielle Kulturerbe bezogen heißt das: Die Umsetzung der UNESCO-Konvention in Deutschland soll Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Allgemeinheit vor möglichen Risiken und Gefahren bestmöglich geschützt wird.
Kulturerbeformen, die Menschen in abhängige Verhaltensweisen einbinden und sich nicht um den Schutz vulnerabler Gruppen bemühen, kollidieren mit dem Grundsatz, dass Kulturerbe nicht zu einer Verletzung von Grundrechten führen darf. Die Deutsche UNESCO-Kommission versteht immaterielles Kulturerbe als „Triebfeder kultureller Vielfalt und Garant der nachhaltigen Entwicklung“ und verpflichtet sich somit auch zur Einhaltung und Förderung der UN-„Sustainable Development GoalsExterner Link:“ wie etwa „good health and well-being“ sowie „sustainable consumption and production patterns“.