Aktuell gibt es Länderverzeichnisse des Immateriellen Kulturerbes in folgenden Bundesländern:

BayernExterner Link: 

Nordrhein-Westfalen Externer Link:

SaarlandExterner Link:

SachsenExterner Link:

ThüringenExterner Link:

BayernExterner Link:, Nordrhein-WestfalenExterner Link:, SachsenExterner Link:, Sachsen-AnhaltExterner Link: und ThüringenExterner Link: haben zur Beratung von Interessierten und Trägergruppen Immateriellen Kulturerbes auch eigene Beratungsstellen eingerichtet.

Die Länder gestalten das Auswahlverfahren in der ersten Stufe des innerstaatlichen Verfahrens zur Erstellung des Bundesweiten Verzeichnisses selbst. Bitte kontaktieren Sie daher für Fragen die jeweiligen AnsprechpersonenExterner Link:.