2024: Residenzensemble Schwerin und Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine als Welterbe nominiert
Das UNESCO-Welterbekomitee hat seine diesjährige Tagung in Saudi-Arabiens Hauptstadt Riad beendet. Auf der nächsten Sitzung des Gremiums soll 2024 unter anderem über die Welterbe-Nominierung des Residenzensembles SchwerinExterner Link: entschieden werden. Die Anlage am Ufer des Schweriner Sees zeugt von der letzten Blüte höfischer Kultur und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts.
Zudem sind die Siedlungen der Herrnhuter BrüdergemeineExterner Link: in Nordirland, den USA und Deutschland zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen. Gemeinsam mit dem bereits 2015 ausgezeichneten ChristiansfeldExterner Link: in Dänemark sollen sie zu einer grenzüberschreitenden Welterbestätte zusammengeführt werden.
Über Termin und Ort der 46. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees wird noch entschieden.
Hintergrund
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der WelterbekonventionExterner Link: zusammen. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit dem Erhaltungszustand eingeschriebener Stätten. 2023 wurden 42 neue StättenExterner Link: in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Weltweit tragen damit 1.199 Kultur- und NaturstättenExterner Link: in 168 Ländern den UNESCO-Titel. 56 davon gelten als bedroht.Externer Link: Deutschland verzeichnet 52 WelterbestättenExterner Link:.
Weitere Informationen
Neue Welterbestätten 2023Externer Link:
Pressematerial zur 45. Sitzung des UNESCO-WelterbekomiteesExterner Link:
Website zur 45. Sitzung des UNESCO-WelterbekomiteesExterner Link:
Pressekontakt
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Peter Martin
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Deutsche UNESCO-Kommission
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