Auf der 86. Mitgliederversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission am
3. Juni 2026 werden für jeweils drei Jahre neu- bzw. wiedergewählt:
- bis zu 100 Mitglieder (es besteht die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ad personam oder als Institution)
- vier ad personam zu wählende Mitglieder des Vorstands und
- ein/e Präsident/in sowie zwei Vizepräsident/innen.
Die Wahl der Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission beruht sowohl auf Vorschlägen und Bewerbungen aus dem Kreis der bisherigen Mitglieder als auch auf Initiativbewerbungen von außen. So verbinden wir in einem transparenten Verfahren langjährige Erfahrung und neue Impulse.
Eine Übersicht der derzeitigen Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission ebenso wie Informationen zu den aktuellen Mitgliedern des Vorstands und des Präsidiums finden Sie hier:
Wer sind wir?
Die Deutsche UNESCO-Kommission
… berät
den Bund, Länder und Kommunen und trägt so dazu bei, dass UNESCO-Werte und -Ziele in konkrete politische Handlungsleitlinien übersetzt werden. Dabei tritt sie in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation für Teilhabe und Chancengerechtigkeit, Qualität, Offenheit, Vielfalt und für die Ausrichtung auf Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung ein. Unterstützt wird sie dabei von verschiedenen Gremien und fachlichen Netzwerken.
… vernetzt
die Mitglieder der UNESCO-Familie in Deutschland: Über 50 Welterbestätten, rund 300 Projektschulen, sowie eine Vielzahl von Biosphärenreservaten, Geoparks, Lehrstühlen, Creative und Learning Cities zählen ebenso dazu wie die Trägergruppen des Immateriellen Kulturerbes, die Einträge im Memory of the World-Register und die vielen Initiativen, die Bildung für nachhaltige Entwicklung möglich machen. Sie stärkt zugleich die globale Zusammenarbeit der Nationalkommissionen.
… vermittelt
das Friedensziel der UNESCO, die Vielfalt ihrer Themen und Aktivitäten in Deutschland und bezieht in gesellschaftlichen Debatten Position. Sie fördert die Weltoffenheit von jungen Menschen unter anderem über ihren Freiwilligendienst kulturweit.
weitere Informationen zur Deutschen UNESCO-KommissionExterner Link:
Was erwartet Sie?
Als Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission erwartet Sie und/oder Ihre Institution
- ein starkes Netzwerk aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, das sich für die Werte und Ziele der UNESCO einsetzt
- ein engagierter Austausch zu Themen und Maßnahmen in den Mandatsbereichen der UNESCO
- vielfache Möglichkeiten der Teilhabe an der Umsetzung und Weiterentwicklung von UNESCO-Programmen in Deutschland und international
Die Mitgliedschaft in der Deutschen UNESCO-Kommission ist ehrenamtlich bzw. steht im dienstlichen Zusammenhang einer Institution. Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge und zahlen Mitgliedern keine Aufwandsentschädigung. Formale Angaben zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Satzung.
zur Satzung der Deutschen UNESCO-Kommission
weitere Informationen zu Mitgliederversammlung, Vorstand und PräsidiumExterner Link:
Was sind Anforderungen an Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der DUK sind
- Identifikation mit den Zielen und Werten der Vereinten Nationen, der UNESCO sowie den Satzungszwecken und dem Leitbild der Deutschen UNESCO-KommissionExterner Link:
- Fachkenntnisse und Erfahrung oder anderweitig besondere Eignung in den Arbeitsbereichen der UNESCO, insbesondere innerhalb der Schwerpunkte der Deutschen UNESCO-Kommission
- Bereitschaft, aktiv an der Arbeit der Kommission mitzuwirken sowie ihre Ziele und Werte aktiv nach innen und außen zu vertreten
Diese Anforderungen gelten in entsprechender Weise für Institutionen, die sich mit einschlägigen Fragen befassen. Bei ihrer Bewerbung muss eine Person benannt werden, die die Institution vertreten soll. Von den Mitgliedern des Vorstands und des Präsidiums werden diese Anforderungen und die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mitgestaltung und Repräsentanz der Deutschen UNESCO-Kommission in besonderer Weise erwartet.
Die Arbeitssprache der Deutschen UNESCO-Kommission ist Deutsch.
Wie können Sie sich bewerben oder einen Vorschlag machen?
Bis zum 3. Februar 2026 können Sie sich neu- bzw. wiederbewerben. Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das entsprechende Onlineformular:
zum Onlineformular für eine Bewerbung als Person (für bestehende Mitglieder und neu Interessierte möglich)
zum Onlineformular für eine Bewerbung als Institution (für bestehende Mitglieder und neu Interessierte möglich)
Bei bestehenden Mitgliedern der Deutschen UNESCO-Kommission ist auch eine formlose Interessensbekundung bis zum 3. Februar 2026 an gremien(at)unesco.de ausreichend. Diese sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Institution und aktuelle Tätigkeit, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift.
Wenn Sie derzeit Mitglied in der DUK sind, können Sie Andere für die Mitgliedschaft vorschlagen. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Onlineformular:
zum Onlineformular für einen Vorschlag einer Person (nur bestehende Mitglieder können Vorschläge einreichen)
zum Onlineformular für einen Vorschlag einer Institution (nur bestehende Mitglieder können Vorschläge einreichen)
Falls Sie als bestehendes Mitglied Dritte vorschlagen, müssen diese die Angaben und ihr Interesse innerhalb des Bewerbungszeitraums bestätigen.
Den Wahlvorschlag für die Wahl im Juni 2026 für die dreijährige Mitgliedschaft unterbreitet der Vorstand der Deutschen UNESCO-Kommission der Mitgliederversammlung, voraussichtlich nach einer Vorauswahl.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bzw. Ihren Vorschlag! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an gremien(at)unesco.de
