Richtlinien und Gremien
Die UNESCO hat einen verbindlichen Leitfaden zur Umsetzung des Übereinkommens, die operativen UmsetzungsrichtlinienExterner Link:. Diese richten sich an alle Vertragsparteien, die das Übereinkommen ratifiziert haben (aktuell mehr als 155 Staaten sowie die EU) und werden regelmäßig aktualisiert. Diese Umsetzungsrichtlinien schlagen Maßnahmen vor, die die Vertragsparteien zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ergreifen können. Diese sind zum Beispiel finanzielle Förderprogramme, die Verbesserung von Rechtsvorschriften oder die Entwicklung von Strategien für einen besseren Zugang zu kulturellen Gütern und Dienstleistungen für benachteiligte Gruppen. Durch Anpassung an neue Entwicklungen wird sichergestellt, dass das Übereinkommen zukunftsfest bleibt.
Zwei UNESCO-Gremien sind für die Weiterentwicklung dieser Umsetzungsrichtlinien sowie die inhaltliche Schwerpunktsetzung der UNESCO-Arbeit und das Monitoring des Übereinkommens verantwortlich: die Vertragsstaatenkonferenz und der Zwischenstaatliche Ausschuss (alle Sitzungsunterlagen und Dokumenten auf unesco.orgExterner Link:).
Außerdem berichten die Vertragsparteien alle vier Jahre in einem Staatenbericht über die Umsetzung des Übereinkommens in und durch ihr Land. Deutschland hat 2024 den vierten Staatenbericht veröffentlicht.
Die Vertragsstaatenkonferenz
Die Vertragsstaatenkonferenz („Conference of Parties“) kommt in der Regel alle zwei Jahre zusammen. Sie trifft alle wichtigen strategischen und operativen Entscheidungen auf globaler Ebene. Hier sind alle Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, vertreten.
Die Vertragsstaatenkonferenz wählt die Mitglieder des Zwischenstaatlichen Ausschusses, genehmigt Beschlüsse, die vom Zwischenstaatlichen Ausschuss vorbereitet werden und ergreift alle sonstigen Maßnahmen, die sie für notwendig erachtet, um die Ziele des Übereinkommens zu fördern (siehe Artikel 22 der Konvention).
Eine wichtige Besonderheit ist, dass sich im Vorfeld der Konferenz die Zivilgesellschaft zu einem „Forum“ („Civil Society Forum“) trifft, was als verbindlicher Teil der Vertragsstaatenkonferenz gilt. Das Forum fördert den Austausch und den Dialog zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren aus der ganzen Welt zu Themen des Übereinkommens. Als zivilgesellschaftliche Interessenvertretung formuliert sie Empfehlungen an die Vertragsstaatenkonferenz.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss
Zwischen den Vertragsstaatenkonferenzen führt der Zwischenstaatliche Ausschuss in deren Auftrag die Diskussion zum Völkerrecht für kulturelle Vielfalt weiter. Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 Vertragsstaaten aus allen Weltregionen zusammen und wird von der Vertragsstaatenkonferenz für vier Jahre gewählt (siehe Artikel 23 der Konvention). Er tagt jährlich am UNESCO-Sitz in Paris. Der Ausschuss überwacht Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz, bereitet deren künftige Beschlüsse vor und startet eigene Initiativen für die Ziele des Übereinkommens. Außerdem kann der Ausschuss Empfehlungen für Situationen abgeben, die besonders dringliche Schutzmaßnahmen für kulturelle Ausdrucksformen erfordern.
Sekretariat der UNESCO
Das Sekretariat der UNESCO steht den Vertragsstaaten, der Vertragsstaatenkonferenz und dem Zwischenstaatlichen Ausschuss bei allen relevanten Fragen zur Seite. Es unterstützt die Konferenz und den Ausschuss bei der Umsetzung ihrer Beschlüsse und erstattet darüber Bericht. Das Sekretariat setzt mit finanzieller Unterstützung einzelner Mitgliedstaaten Projekte im Kontext des Übereinkommens um, wie das Aschberg-FörderprogrammExterner Link:, Kapazitätsaufbau zum Monitoring der KonventionExterner Link:, oder zur Umsetzung des Internationalen Fonds für kulturelle VielfaltExterner Link: (IFCD).
Zivilgesellschaftliche Koalitionen für kulturelle Vielfalt
Auf internationaler Ebene existieren zwei zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse, die sich die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens zum Ziel gesetzt haben: Der Internationale Verband der Koalitionen für kulturelle Vielfalt (engl. IFCCD – International Federation of Coalitions for Cultural Diversity (ficdc.orgExterner Link:) und als sein europäischer Ableger die Europäische Koalition für kulturelle Vielfalt (engl. European Coalitions for Cultural DiversityExterner Link: )
Die Europäische Koalition existiert seit 2005 und agierte zunächst als loses Netzwerk mit dem Ziel, die Ratifizierung das Übereinkommens durch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zu erreichen. Die Koalition hat sich mittlerweile formalisiert und hat einen Sitz in Brüssel. Sie umfasst heute elf nationale Koalitionen – darunter auch die deutsche Bundesweite Koalition für kulturelle Vielfalt (BUKO) unter Koordinierung der Deutschen UNESCO-Kommission. Die ECCD setzt sich auf vielfältige Weise für Maßnahmen auf EU-Ebene ein, die notwendig sind, um die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu schützen und eine lebendige Kultur und Kreativwirtschaft zu erhalten und voranzutreiben.
Der Internationale Verband der Koalitionen für Kulturelle Vielfalt besteht wiederum aus 43 nationalen Koalitionen weltweit. Sie repräsentiert damit über 600 Kulturverbände und -organisationen, Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturtätige aus allen Sektoren weltweit (auch die BUKO und ECCD sind hier Mitglied). Sie wurde 2007 ins Leben gerufen. Zu ihren Schwerpunktthemen zählen der Handel kultureller Güter und Dienstleistungen, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Zeitalter, die Mobilisierung der Zivilgesellschaft für den Erhalt und die Förderung kultureller Vielfalt sowie die Sicherstellung der Beteiligung an den Gremien der Konvention.
Die Staatenberichte
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, alle vier Jahre über die Umsetzung desselben zu berichten. Die Berichte sind sowohl Bestandsaufnahme als auch wichtige Quelle für Wissen, Daten, Gute-Praxis und Inspiration. Sie dienen dem Wissenstransfer und dem internationalen Austausch zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Sie leisten zudem einen Beitrag zur evidenzbasierten Gestaltung nationaler und internationaler Kulturpolitik, da sie Aufschluss geben über die Wirksamkeit von Maßnahmen, politischer Entscheidungen und anderer Aktivitäten.
Das Übereinkommen gibt vor, dass die Staatenberichte im Zusammenspiel von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren erfolgen. Deshalb sind die Berichte zugleich ein wichtiges Instrument für die Zivilgesellschaft, kulturpolitische Fortschritte zu bewerten und die Umsetzungspraxis mitzugestalten.
Mit einer PlattformExterner Link: macht die UNESCO die Ergebnisse der Staatenberichte online zugänglich und zeigt über 4000 innovative Politiken und Maßnahmen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure. Die Staatenberichte bilden die Grundlage für die UNESCO Weltberichte „Re|Shaping Cultural Policies“ und fließen ab 2025 auch in die UNESCO-Weltkulturberichte ein.