

Orgelbau und Orgelmusik
Beschreibung
Orgelbau und Orgelmusik sind eng miteinander verbunden, da jedes Instrument speziell für den architektonischen Raum geschaffen wird, in dem es gespielt werden soll. Das hochspezialisierte Wissen und die Fertigkeiten, die mit dieser Praxis einhergehen, wurden im Laufe der Geschichte von Handwerkenden, Komponierenden und Spielenden gemeinsam entwickelt. Dieses spezialisierte, meist informell überlieferte Wissen ist ein bedeutendes Merkmal kollektiver Identität. Orgelmusik ist ihrer Natur nach transkulturell und stellt eine universelle Sprache dar, die das interreligiöse Verständnis fördert. Obwohl sie vor allem mit Gottesdiensten, Konzerten und modernen Kulturveranstaltungen in Verbindung gebracht wird, spielt sie auch bei wichtigen gemeinschaftsbildenden Festlichkeiten eine Rolle.
In Deutschland gibt es etwa 400 mittelständische Handwerksbetriebe, die das Weiterbestehen und die Weitergabe der Tradition gewährleisten, daneben auch einige größere, familiengeführte Werkstätten. Die Weitergabe des Wissens und der handwerklichen Fertigkeiten erfolgt vor allem im direkten Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden und wird durch Ausbildungen an Berufsfachschulen sowie Hochschulen ergänzt. Auszubildende sammeln praktische Erfahrungen in Orgelbauwerkstätten und erwerben zugleich theoretisches Wissen in Berufsschulen. Maßnahmen zur Bewahrung dieses Kulturerbes umfassen zudem den Unterricht an Universitäten und Musikhochschulen, Fachkonferenzen sowie Präsentationen in den Medien.

Video
Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Aufnahmejahr: 2017
beteiligte Staaten: Deutschland
Informationen zur Aufnahme
Orgelbau und Orgelmusik wurde 2017 in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Die Liste zeigt beispielhaft die weltweite Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes und soll zu einer größeren Sichtbarkeit und einem wachsenden Bewusstsein für die Bedeutung von Immateriellem Kulturerbe weltweit beitragen.
Kulturformen können erst für eine der internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes nominiert werden, wenn sie zuvor bereits in die nationalen Listen der jeweiligen Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens aufgenommen wurden. In Deutschland ist dies das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.