

Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften
Beschreibung
Auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips, das die persönliche Verantwortung gegenüber staatlichem Handeln in den Vordergrund stellt, ermöglichen Genossenschaften den Aufbau einer Gemeinschaft durch gemeinsame Interessen und Werte und schaffen innovative Lösungen für gesellschaftliche Probleme - von der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Unterstützung von Seniorinnen und Senioren bis hin zu Projekten zur Wiederbelebung von Städten und erneuerbaren Energien. Jede und jeder kann sich beteiligen, wobei die Mitglieder auch Anteile an der Genossenschaft erwerben und über deren künftige Ausrichtung mitbestimmen können. Das System stellt Landwirt*innen, Handwerker*innen und Unternehmer*innen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Heute ist etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland Mitglied einer Genossenschaft, zu der neben Personen aus der Landwirtschaft und dem Handwerk auch 90 Prozent der Bäcker*innen und Metzger*innen und 75 Prozent der Einzelhändler*innen gehören. Einige Genossenschaften sind auch speziell für Studierende gegründet worden, um Erfahrungen zu sammeln. Das damit verbundene Wissen und Können wird von Genossenschaften, Hochschulen, dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband, der Akademie Deutscher Genossenschaften, der Deutschen Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft und der Deutschen Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft weitergegeben.

Video
Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Aufnahmejahr: 2016
beteiligte Staaten: Deutschland
Informationen zur Aufnahme
Die Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften wurde 2016 in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Die Liste zeigt beispielhaft die weltweite Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes und soll zu einer größeren Sichtbarkeit und einem wachsenden Bewusstsein für die Bedeutung von Immateriellem Kulturerbe weltweit beitragen.
Kulturformen können erst für eine der internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes nominiert werden, wenn sie zuvor bereits in die nationalen Listen der jeweiligen Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens aufgenommen wurden. In Deutschland ist dies das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.