Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Der Bewerbungsprozess um den Titel „UNESCO-Lehrstuhl“ ist zweistufig:
1) Zunächst findet ein nationales Auswahlverfahren statt. Hierfür müssen die Bewerbungen bei der Deutschen UNESCO-Kommission eingereicht werden. Die Vorauswahl ist nötig, da jeder Staat pro Jahr nur eine begrenzte Menge an Bewerbungen bei der UNESCO einreichen darf.
2) Im Fall einer positiven Entscheidung durch die Deutsche UNESCO-Kommission kann in einer zweiten Stufe der Antrag bei der UNESCO in Paris gestellt werden. Die UNESCO trifft die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in das Programm und die entsprechende Verleihung des Titels „UNESCO-Lehrstuhl“.
Fristen 2024/2025
Bewerbung bei der Deutschen UNESCO-Kommission: bis zum 15. Juni 2024
Antrag bei der UNESCO in Paris: bis zum 30. April 2025
Netzwerk der UNESCO-Lehrstühle und UNITWIN-Netzwerke
Mit der Anerkennung als UNESCO-Lehrstuhl oder UNITWIN-Netzwerk sind keine finanziellen Zuwendungen durch die UNESCO oder die Deutsche UNESCO-Kommission verbunden. Der Titel wird jeweils für eine Dauer von vier Jahren vergeben. Nach Verleihung des Titels wird der Lehrstuhl Mitglied des Netzwerks von über 850 ausgewählten und qualitativ herausragenden Institutionen weltweit. Die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern des UNESCO/UNITWIN-Programms und anderen Partnerinnen und Partnern der UNESCO-Landschaft ist dem Lehrstuhl möglich.
Zum Nachweis erfolgreicher Arbeit im Programm fertigt der Lehrstuhl regelmäßig Berichte über seine Aktivitäten. Im Rhythmus von vier Jahren werden die Lehrstuhlaktivitäten durch die Deutsche UNESCO-Kommission und die UNESCO evaluiert, eine Verlängerung des Lehrstuhls kann beantragt werden.
Zur Website der UNESCO-Lehrstühle und des UNITWIN-Netzwerks der UNESCOExterner Link: