Teilnahmebedingungen: Fotoaktion zum Welttag des Immateriellen Kulturerbes 2026

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Fotowettbewerb zum Welttag des Immateriellen Kulturerbes sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmenden erhobenen oder mitgeteilten Daten. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

(1) Veranstalterin: Die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. mit Sitz in Bonn, nachfolgend DUK genannt, veranstaltet vom 17. September bis 17. Oktober 2026 den Fotowettbewerb zum Welttag des Immateriellen Kulturerbes. Die Auswahl von drei Gewinnerfotos sowie der Beiträge für eine kuratierte Fotogalerie erfolgt durch eine hausinterne Jury. Die Gewinnerfotos sowie die kuratierte Fotogalerie werden auf der unesco.de sowie über Soziale Medien präsentiert und alle Preisträger schriftlich per E-Mail und/oder per Briefpost benachrichtigt. Die drei ausgewählten Einreichungen erhalten ein individuelles Postkartenset zum Welttag des Immateriellen Kulturerbes mit ihrem Motiv sowie eine Geschenktasche der Deutschen UNESCO-Kommission. Über die Auswahl der Gewinnerfotos sowie der Beiträge für die kuratierte Fotogalerie entscheidet die hausinterne Jury der DUK nach eigenem fachlichen Ermessen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg hinsichtlich der Juryentscheidung ist ausgeschlossen.

(2) Teilnahme am Gewinnspiel: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollten Teilnehmende in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Von dem Wettbewerb ausgeschlossen sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen sowie Mitarbeitende der DUK. Zudem behalten sich die Veranstaltenden vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unlauterem Handeln, bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Registrierung oder der Einreichung von Fotos.

Interessierte nehmen teil, indem sie innerhalb der genannten Frist maximal drei Bilder auf der Aktionswebsite www.unesco.de/orte/immaterielles-kulturerbe/ hochladen, die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars ausfüllen sowie den Teilnahmebedingungen und der Veröffentlichung des Bildes auf www.unesco.deExterner Link: und der Weiterverwendung durch die DUK im Rahmen ihrer Medienarbeit (auch Social Media) für den Welttag des Immateriellen Kulturerbes und dem Immateriellen Kulturerbe in Deutschland zustimmen. Bei Einsendungen von mehr als drei Fotos gehen die ersten drei Beiträge in die Wertung ein. Zugelassen sind ausschließlich Fotos, die eine Kulturform des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland zeigen. Die eingereichten Fotos sollen die Kulturform in ihrer heutigen Praxis zeigen. Nicht zulässig sind KI-generierte Bilder sowie Bilder, deren wesentliche Bildinhalte mithilfe generativer Künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Zulässig bleiben übliche fotografische Nachbearbeitungen, solange der ursprüngliche Charakter des Motivs erhalten bleibt. Die Teilnehmenden verzichten darauf, hochzuladenden Fotos mit Gestaltungsmitteln wie Rahmen, Wasserzeichen, Vignetten oder Logos zu verfremden.

(3) Möglicher Ausschluss vom Wettbewerb: Nur rechtzeitig und vollständig eingereichte Fotos werden für den Wettbewerb berücksichtigt. Die Veranstaltenden behalten sich vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, deren Fotos anstößig, diskriminierend, unpassend oder geschäftsschädigend sind, erkennbar gegen Rechte Dritter sowie das deutsche Recht verstoßen oder Eigen- bzw. Fremdwerbung enthalten. Auch bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die DUK das Recht vor, Teilnehmende vom Fotowettbewerb auszuschließen sowie Preise von Personen, die unberechtigt teilgenommen haben, zurückzufordern. Die DUK behält sich vor, eingereichte Bilder bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen von der Veröffentlichung auszuschließen. 

(4) Verantwortlichkeit und Urheberrecht: Mit der Teilnahme bestätigt die teilnehmende Person, dass sie Urheber:in der hochgeladenen Bilder ist, über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen hat die teilnehmende Person die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Die teilnehmende Person wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die teilnehmende Person den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

(5) Rechteeinräumung: Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumt die teilnehmende Person der DUK ein unwiderrufliches, zeitlich unbefristet und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, um das hochgeladene Foto unter Angabe des angegebenen Bildnachweises im Rahmen ihrer Medienarbeit (auch Social Media) für den UNESCO-Welttag des Immateriellen Kulturerbes und das Immaterielle Kulturerbe in Deutschland zu nutzen.

Die Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für alle Medienkanäle Print und digital sowie Ausstellungen: 

1. die Präsentation in Ausstellungen,

2. die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle, beispielsweise Facebook, Instagram oder Twitter),

3. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen.

Für eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch die teilnehmende Person.

(6) Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Haftung: Die Veranstaltenden behalten sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Die Veranstaltenden sind nicht für den ausbleibenden, verspäteten oder unvollständigen Zugang hochgeladener Daten in Bild- oder Textform verantwortlich. Auch für Datenverluste, insbesondere auf dem Wege der Datenübertragung und andere technische Defekte, wird keine Haftung übernommen.

(7) Haftungsausschluss & Sonstiges: Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb werden alle Punkte und Bedingungen dieser Ausschreibung uneingeschränkt anerkannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.