1. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit beinhaltet Erhaltungsmaßnahmen im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen KulturerbesExterner Link:.
     
  2. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit entspricht den Grundsätzen und Zielen des Übereinkommens in besonderer Weise.
     
  3. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit bietet Erfahrungen, deren Ergebnisse und Erfolge bewertet werden können und ein besonderes Engagement der Akteure sichtbar werden lässt.
     
  4. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit hat gezeigt, dass es/sie auf wirksame Weise zum Fortbestand der betreffenden Kulturform beiträgt und einer nachhaltigen Pflege des Immateriellen Kulturerbes dient.
     
  5. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit kann überregional oder ggf. auch international als Modell für Erhaltungsmaßnahmen dienen.
     
  6. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit wird oder wurde unter der umfassenden Beteiligung der jeweiligen Gemeinschaft(en), Gruppe(n) oder gegebenenfalls Einzelpersonen und mit deren freiwilliger, vorheriger und nach erfolgter Aufklärung erteilter Zustimmung umgesetzt.


Der Kriterienkatalog kann durch das unabhängige FachkomiteeExterner Link: der Deutschen UNESCO-Kommission Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

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