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Das unabhängige Fachkomitee Immaterielles KulturerbeExterner Link: bei der Deutschen UNESCO-Kommission legt darüber hinaus besonderen Wert auf
Weiter gilt der aus Art. 2 Abs. 1-2 und Art. 15 des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen KulturerbesExterner Link: abgeleitete Kriterienkatalog:
Der Kriterienkatalog kann durch das unabhängige Fachkomitee der Deutschen UNESCO Kommission Änderungen oder Ergänzungen erfahren.