UNESCO-Welterbe Rathaus und Roland in Bremen
Steinerne Zeugen bürgerlicher Selbstbestimmung
Das Rathaus und der Roland auf dem Marktplatz zu Bremen repräsentieren in herausragender Weise die Entwicklung bürgerlicher Autonomie und Souveränität im Heiligen Römischen Reich und wurden 2004 in die UNESCO-Welterbeliste eingeschrieben. Das Rathaus wurde Anfang des 15. Jahrhunderts im gotischen Stil erbaut und im frühen 17. Jahrhundert im Stil der Weserrenaissance renoviert. Die Rolandstatue auf dem Marktplatz wurde 1404 errichtet und symbolisiert die Rechte und Privilegien der Freien Reichsstadt Bremen.
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Das Alte Rathaus ist ein rechteckiger, zweigeschossiger Bau, der zwischen 1405 bis 1408 im Stile eines Saalgeschossbaus errichtet wurde. Die große Halle im Erdgeschoss mit Eichensäulen wurde ihrerzeit von den Kaufleuten und für Theateraufführungen genutzt. Im Obergeschoss befindet sich ein Festsaal.
Im frühen 17. Jahrhundert wurde das Bauwerk renoviert und erhielt eine neue Fassade, wodurch das Rathaus zu einem außergewöhnlichen Beispiel der sogenannten Weserrenaissance geworden ist, einer regionalen Variante des Renaissance-Baustils, der zwischen der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg entstand (Aufnahmekriterium iv). Die Städte entlang der Weser erfuhren zu dieser Zeit einen wirtschaftlichen Aufschwung, der einen "Bauboom" in Adel und Bürgertum auslöste.
Die Fassade des Rathauses zeichnet sich aus durch das Zusammenwirken von gotischen Steinstatuen des Kaisers und der Kurfürsten und einem Skulpturenschmuck aus der Spätrenaissance, der die bürgerliche Selbstverwaltung symbolisiert. Das Bremer Rathaus und der Roland bezeugen in außergewöhnlicher Weise die Entwicklung bürgerlicher Autonomie und Souveränität im Heiligen Römischen Reich (Aufnahmekriterium iii). Sie stehen für die politische Idee der bürgerlichen Selbstregierung und der eigenständigen Regulierung der rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, wie sie in Bremen bereits ab 965 nach Christus praktiziert wurden. Zu diesem Zeitpunkt erhielt die Stadt Bremen das Recht, Zölle zu erheben und Münzen zu prägen. Die Existenz eines Bürgergremiums in dieser frühen Zeit der Stadtgeschichte ist durch ein Schriftstück von 1186 belegt. Dieser Stadtrat setzte unter anderem ein zivilrechtliches Gesetzbuch durch.
Fakten
- Aufnahmejahr: 2004
- Bundesland: Bremen
- Art der Stätte: Kulturstätte
- Erfüllte Aufnahmekriterien:
(iii), (iv), (vi) - Übersetzung der Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert
- Webseite des UNESCO-Welterbezentrums
- Webseite der Stätte
„Das Bauwerk ist Symbol der kulturgeschichtlich und politisch so wichtigen bürgerlichen selbstverwalteten freien Stadtrepubliken, die Europas Kultur geprägt haben. Das freiheitsverbundene Prinzip der Republik ist Bestandteil der europäischen Städte. Bremen ist in diesem Sinne die älteste noch existierende Stadtrepublik (gegründet 789), da es in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland als eigenständiges Bundesland bis heute fortbesteht. Dies alles ist Stein geworden in einem 600 Jahre alten Bauwerk und wird von diesem anschaulich repräsentiert.“
Prof. Dr. Georg Skalecki
Die Rolandstatue aus Stein wurde ursprünglich im Jahre 1404 als Symbol für die Rechte und Privilegien der Freien Reichsstadt Bremen errichtet und gilt heute als die älteste noch an ihrem Platz befindliche Statue dieser Art in Deutschland. Sie wird assoziiert mit dem Markgrafen der Bretagne, einem Paladin Karls des Großen.
Die Statue wie auch das Rathaus in Bremen und der ihnen inhärente Symbolismus sind direkt verbunden mit der ideengeschichtlichen Entstehung bürgerlicher Autonomie und Marktrechte im Heiligen Römischen Reich (Aufnahmekriterium iv).
Noch heute ist Bremen seiner Rolle als freier Handelsstadt verbunden und seit 1358 Teil des Städtebundes der Hanse und der entsprechenden Europäischen Kulturroute. In diesem Zusammenhang ist Bremen nicht nur mit den deutschen Welterbestädten Lübeck, Stralsund und Wismar, sondern auch mit weiteren europäischen Städten an Nord- und Ostsee vernetzt.