UNESCO-Welterbe schützen

Resolution der 75. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Regensburg, 18. September 2015

Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission

Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.

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1. Die Deutsche UNESCO-Kommission verurteilt die Zerstörung bedeutender Kulturstätten der Menschheit durch die terroristische Organisation "Islamischer Staat" in Syrien und Irak als Akt der Barbarei und des Fanatismus. Mit Trauer ehrt sie das Andenken des Archäologen Professor Khaled Asaad, der brutal ermordet wurde, weil er sich für den Erhalt der UNESCO-Welterbestätte Palmyra einsetzte.

Die UNESCO wirkt seit ihrer Gründung vor 70 Jahren unermüdlich dafür, herausragende Kultur- und Naturstätten als das gemeinsame Erbe der Menschheit zu bewahren und für den friedlichen Dialog zwischen den Kulturen fruchtbar zu machen. Das grundlegende und zukunftsweisende Prinzip des Menschheitserbes wurde durch die UNESCO-Welterbekonvention im Bewusstsein der Menschen verankert und hat die entscheidenden Zusammenhänge von kulturellen Werten und natürlichen Ressourcen als Grundlagen nachhaltigen Daseins deutlich gemacht. Es hat den Weg geöffnet zu einem modernen Verständnis des kulturellen Erbes, in dem die Achtung und Pflege des eigenen Erbes sich verbindet mit Respekt und Aufmerksamkeit für das Erbe anderer Kulturen. Dieses Verständnis beruht auf der Einsicht, dass das kulturelle Erbe der Völker in seiner ganzen Vielfalt Ausdruck unserer gemeinsamen menschlichen Geschichte ist, deren Kenntnis unerlässlich ist für eine menschenwürdige Gestaltung unserer Zukunft.

Die mutwillige Zerstörung von Kulturstätten verdeutlicht mit tragischer Eindringlichkeit, wie wichtig das Prinzip des gemeinsamen Menschheitserbes für eine friedliche Zukunft ist. Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt es, diese barbarischen Akte durch die internationale Gemeinschaft als Kriegsverbrechen zu verurteilen. Sie ruft dazu auf, sich vehement gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern aus geplünderten Stätten einzusetzen.

2. Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt die Ergebnisse der 39. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees, das auf Einladung der Bundesregierung vom 28. Juni bis 8. Juli 2015 in Bonn stattfand. Unter dem Vorsitz von Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer hat das Komitee 24 neue Stätten in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen, darunter die Hamburger Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus.

Mit der Verabschiedung der "Bonner Erklärung zum Welterbe" verurteilt das Komitee die Zerstörung und Plünderung von Welterbestätten als Kriegsverbrechen. Es appelliert an alle Vertragsstaaten der Welterbekonvention, die nationalen Gesetzgebungen im Hinblick auf den Erhalt des Kulturerbes zu stärken und effektivere Maßnahmen zur Unterbindung des illegalen Handels mit Kulturgütern zu ergreifen. Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt die auf der Komiteesitzung präsentierte Kampagne der UNESCO #UNITE4HERITAGE, die das öffentliche Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen den Zerstörungen von Kulturgut und dem illegalen Handel mit Antiken schärfen soll. In diesem Kontext unterstreicht die Deutsche UNESCO-Kommission die große Bedeutung der vom Auswärtigen Amt geförderten Aktivitäten des Deutschen Archäologischen Instituts und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zum Schutz bedrohter Kulturerbestätten insbesondere im Irak und in Syrien.

3. Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt die geplante Novellierung des deutschen Kulturgüterschutzgesetzes zur effektiveren Bekämpfung des illegalen Handels mit geraubten Kulturgütern. Eine verbesserte Umsetzung der von Deutschland 2007 ratifizierten UNESCO-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgut von 1970 ist dafür eine zentrale Grundlage. Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt den bei der Novellierung zugrunde gelegten Paradigmenwechsel: Wer in Zukunft Antiken nach Deutschland einführt, braucht eine gültige Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes, auch beim Handel im Inland werden die Sorgfaltspflichten hinsichtlich des Herkunftsnachweises verschärft. Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht in der geplanten Novellierung einen wichtigen Beitrag Deutschlands zur Verbesserung des Schutzes des kulturellen Erbes der Menschheit.

4. Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt nachdrücklich den substanziellen Beschluss des Deutschen Bundestages "UNESCO-Weltkulturerbe dauerhaft sichern" vom 18. Juni 2015, der auch die Wichtigkeit der Weltnaturerbestätten unterstreicht, und unterstützt die darin enthaltenen Feststellungen. Sie nimmt insbesondere die Forderung zur Kenntnis, die Deutsche UNESCO-Kommission dabei zu unterstützen, sich als bundesweites Kompetenzzentrum zur einheitlichen Ansprechstelle für die Herausforderungen bei der Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes in Deutschland weiterzuentwickeln. Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht sich in der Lage, diese wichtige Aufgabe in enger Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren wahrzunehmen.