Kulturelle Vielfalt in Deutschland
Umsetzung der UNESCO Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und durch Deutschland

Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten mit einem Staatenbericht über aktuelle, innovative und wirkungsvolle kultur- und medienpolitische Maßnahmen, die sie im In- und Ausland zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durchführen. Die zusammengestellten Daten und Informationen in den Staatenberichten ermöglichen den Austausch von Erfahrungen und tragen so zur Umsetzung der Konvention bei.
Die deutschen Staatenberichte dokumentieren alle vier Jahre die Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland. Der neuste Bericht aus dem Jahr 2016 stellt Maßnahmen und Programme sowie deren Wirkungen und Ergebnisse aus dem Zeitraum von 2012 bis 2015 vor. Der nächste Bericht wird 2019 erstellt und 2020 bei der UNESCO eingereicht.
Der zweite deutsche Staatenbericht 2016
Der Bericht zeigt, dass zwischen 2012 und 2015 die Kulturbudgets von Bund und Ländern erheblich gesteigert wurden, und soziale Rahmenbedingungen für selbständige Künstlerinnen und Künstler gesetzlich deutlich verbessert wurden. In der internationalen Kulturkooperation sind in dem Dokumentationszeitraum von 2012 bis 2015 viele innovative Programme entstanden, die aktuelle Online-Möglichkeiten voll ausschöpfen. Der Bericht identifiziert Nachholbedarf unter anderem bei der Geschlechtergerechtigkeit im Kunst- und Kultursektor und in praktischen Fragen der Künstlermobilität.
Der Staatenbericht 2016 zeigt: Kulturelle Vielfalt stimuliert nachhaltige Entwicklung. So nutzen Städte wie Hannover, Heidelberg und Mannheim den Entwicklungsfaktor Kultur seit 2014 systematisch als UNESCO-Städte der Musik und der Literatur auch für die langfristige Stadtentwicklung. Der Bericht zeigt auf, wie demokratisch-partizipativ erarbeitete Landeskulturkonzeptionen, zum Beispiel in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, Regionalentwicklung mit kultureller Bildung und Kulturtourismus verbinden. Viele Bundesländer und Kommunen haben ihre Förderrichtlinien angepasst, um Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen und Migranten zu stärken.
Die Förderung von Medienvielfalt in arabischen Ländern mit Jugend-Talkshows, die Unterstützung der Mobilität von Künstlerinnen und Produzenten aus Ländern des Globalen Südens und innovative Film- und Übersetzungsprogramme sind weitere Meilensteine im Berichtszeitraum 2012 bis 2015. Die Erweiterung von barrierefreien Zugängen zu Kunst und Kultur in allen Dimensionen sowie Inklusion in der kulturellen Beteiligung wurden zudem wesentlich vorangebracht durch den nationalen Aktionsplan im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Erstellung der Berichte mit Beteiligung der Zivilgesellschaft
Die Erstellung der Staatenberichte wird durch einen Lenkungsausschuss, bestehend aus dem Auswärtigen Amt (Federführung), der Beauftragten für Kultur und Medien und der Kultusministerkonferenz gesteuert und fachlich unterstützt von der Deutschen UNESCO-Kommission in ihrer Funktion als nationale Kontaktstelle. Die Ländern sowie zahlreichen Bundesressorts, zivilgesellschaftliche Akteure und Institutionen werden eingeladen, Maßnahmen und Programme einzureichen.
Gemäß Artikel 11 des Übereinkommens wird die Zivilgesellschaft an der Erstellung des Staatenberichts durch Konsultationsverfahren beteiligt. Die Staatenberichte werden von Vertretern der Zivilgesellschaft in einem Online-Verfahren kommentiert. So liefern zivilgesellschaftliche Organisationen wichtige inhaltliche Hinweise zu Maßnahmen im Berichtszeitraum, stellen Hintergrundinformationen zu Funktionsweisen einzelner Projekte bereit und tragen Programme bei, die sie zur Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland durchführen. Als Fachbeitrag der Zivilgesellschaft für den ersten Bericht (2012) hat die Deutsche UNESCO-Kommission ein Kaleidoskop der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen erstellt. Bei der Erstellung des zweiten Staatenberichtes (2016) hat die Deutsche UNESCO-Kommission eine Konsultationsveranstaltung mit Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen durchgeführt.
UNESCO-Weltberichte zur Kulturpolitik
Die Umsetzungsberichte der Vertragsstaaten dienen als Grundlage für die UNESCO-Weltberichte zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Die Weltberichte analysieren aktuelle Trends der Kulturpolitik weltweit und identifizieren Erfolge und Herausforderungen der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.