Terminhinweis,

Immaterielles Kulturerbe wird ausgezeichnet

Festveranstaltung am 18. November im Düsseldorfer Schauspielhaus / 20 Kulturformen werden geehrt

Am 18. November würdigt die Deutsche UNESCO-Kommission 20 Kulturformen, die 2021 ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden. Ab 14.00 Uhr werden die Auszeichnungsurkunden im Düsseldorfer Schauspielhaus an Vertreterinnen und Vertreter der Trägergruppen verliehen. Die Veranstaltung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Insgesamt 126 Einträge im Bundesweiten Verzeichnis zeugen heute von der Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland. In diesem Jahr wurden unter anderem das Uhrmacherhandwerk, die Animationskunst der Demoszene und der Streuobstanbau aufgenommen. Zum Immateriellen Kulturerbe gehören Wissen und Können aus den Bereichen Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Feste.

Bewerbungen um einen Eintrag in das Kultur-Verzeichnis sind alle zwei Jahre möglich. Lebendige Traditionen können aktuell noch bis 30. November zur Aufnahme vorgeschlagen werden.
 

Zeit und Ort

Donnerstag, 18. November 2021, 14.00-17.30 Uhr (Einlass ab 13.30 Uhr)

Foyer des Düsseldorfer Schauspielhauses, Gustaf-Gründgens-Platz 1, 40211 Düsseldorf
 

Presseakkreditierung

Die Veranstaltung ist presseöffentlich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Es gilt die 2G-Regel. Um Anmeldung wird gebeten bis zum 15. November 2021 per E-Mail an presse(at)unesco.de.
 

Programm

Begrüßung

Marlen Meißner, Abteilungsleiterin Erbe, Natur, Gesellschaft der Deutsche UNESCO-Kommission

Wilfried Schulz, Generalintendant des Düsseldorfer Schauspielhauses

Künstlerischer Beitrag des Düsseldorfer Schauspielhauses

Grußwort

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Laudatio

Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission und Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe

Urkundenübergabe

Hildegard Kaluza, Abteilungsleiterin Kultur im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Künstlerischer Beitrag des Düsseldorfer Schauspielhauses

Empfang
 

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Das nationale Register würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen, die von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden, an dem Bund, Länder und das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission beteiligt sind.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Im vergangenen Jahr wurde das Bauhüttenwesen auf Vorschlag von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland in das internationale UNESCO-Register zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
 

Pressekontakt

Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de