Der Name, das Akronym und das Logo der UNESCO sind international geschützte Zeichen. Die derzeit gültigen Logo-Richtlinien wurden 2007 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet. Im Auftrag der Bundesregierung nimmt in Deutschland die Deutsche UNESCO-Kommission den Schutz der Rechte wahr.
Die Nutzung des Logos, des Namens und des Akronyms der UNESCO ist nur nach ausdrücklicher Autorisierung durch die Deutsche UNESCO-Kommission möglich. Ist eine Autorisierung durch die UNESCO erforderlich, holt die Deutsche UNESCO-Kommission diese ein.
Die Autorisierung betrifft alle Varianten: das Logo der UNESCO, das Logo der Deutschen UNESCO-Kommission, das Logo der Welterbekonvention oder das anderer UNESCO-Programme. Für die WelterbestättenHerunterladen: (PDF, 208 KB) (JPG, 163 KB), BiosphärenreservateHerunterladen: (PDF, 154 KB) (JPG, 163 KB) und GeoparksHerunterladen: (PDF, 192 KB) (JPG, 163 KB) in Deutschland hat die DUK Leitfäden erarbeitet und informiert, unter welchen Bedingungen die jeweiligen Logos verwendet werden dürfen.
Nähere Informationen zum Logo des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes.
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