50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948

Resolution der 58. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Köln, September 1998

Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission

Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.

Zur Übersicht der Resolutionen aus den letzten Jahren

Davon ausgehend, daß

  • bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte einander ergänzen und bedingen;
  • diese Menschenrechte universelle und gleichrangige Gültigkeit besitzen;
  • die weltweite Verwirklichung und Einhaltung der Menschenrechte Voraussetzung für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung und für den Auf- und Ausbau pluralistischer Demokratie ist;
  • ein konstruktiv-kritischer Dialog mit anderen Staaten den ernsthaften Willen beider Seiten zur Verwirklichung der Menschenrechte im eigenen Land voraussetzt;
  • die Einhaltung der Menschenrechte eine Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche darstellt, die eine umfassende, kohärente und transparente Politik erfordert;
  • sowie die Ratifikation bestehender weltweiter und regionaler Menschenrechtsabkommen die notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung und Einhaltung der Menschenrechte darstellt,

empfiehlt die Deutsche UNESCO-Kommission, daß

  • der Deutsche Bundestag bestehende Vorbehalte, welche den Schutz der Menschenrechte schwächen, bei bereits ratifizierten Menschenrechtsabkommen überprüft,
  • der Deutsche Bundestag die Ratifizierung aller weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen in der nächsten Legislaturperiode prüft,
  • die Regierungen in Bund und Ländern gemeinsam mit allen Institutionen der Zivilgesellschaft in Wort und Tat verstärkt gegen Rassismus, jegliche Form von ethnischer und religiöser Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit eintreten,
  • die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sich weiterhin für eine Stärkung des Büros der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte, unter anderem durch eine Erhöhung der freiwilligen Finanzleistungen, einsetzen,
  • die Bundesregierung sich dafür einsetzt, daß die in der UNESCO üblichen Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte in ihren Kompetenzbereichen verbessert und den inzwischen erreichten Standards der VN-Vertragsorgane angeglichen werden,
  • die Bundesregierung alle Staatenberichte Deutschlands an die VN-Menschenrechtsgremien ebenso wie die abschließenden Bemerkungen dieser Gremien in Zukunft auch in deutscher Sprache veröffentlicht, damit eine öffentliche Diskussion ermöglicht wird,
  • die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder im Zusammenwirken mit dem Forum Menschenrechte und anderen Nichtregierungsorganisationen verstärkte Bemühungen zur Koordinierung und Umsetzung der im Rahmen der VN-Dekade zur Menschenrechtserziehung (1995-2005) aufgestellten Ziele unternehmen. Damit sollen gegenwärtige Aktivitäten gebündelt, der gegenseitige Informationsaustausch erleichtert und weitere Aktivitäten gefördert werden,
  • die Kultusminister der Länder die 1980 von der KMK verabschiedete Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule unter Bezugnahme auf relevante, bereits vorhandene KMK-Empfehlungen und unter Berücksichtigung entsprechender UNESCO-Empfehlungen überarbeiten.