

UNESCO-Welterbe: „Gemeinsam handeln“
Ich freue mich, dass das UNESCO-Welterbekomitee in diesem Jahr über die Aufnahme der Schlösser König Ludwigs II. von Bayern in die Welterbeliste beraten wird. Neuschwanstein, Linderhof, Herrenchiemsee und das Königshaus am Schachen begeistern Menschen aus aller Welt. Hier verschmelzen Architektur, Kunst und Natur zu einer imposanten Inszenierung.
Das Welterbe lebt durch die Menschen, die es entdecken, pflegen und weitergeben. Es schafft Verbindungen über Generationen und Kontinente hinweg und öffnet Räume für Bildung und Dialog. Die große Errungenschaft der Welterbekonvention besteht darin, die Bedeutung unseres gemeinsamen Menschheitserbes über Grenzen hinweg zu vermitteln und Verantwortung dafür zu übernehmen.
Heute stehen wir vor gewaltigen Herausforderungen: Klimawandel, Kriege, Naturkatastrophen, Bauvorhaben und ein Besucheraufkommen, das sensible Orte an ihre Belastungsgrenzen bringt, bedrohen das Welterbe. Sein Schutz muss mit den Anforderungen der Nachhaltigkeitswende in Einklang gebracht werden. Digitalisierung, Tourismusmanagement und Katastrophenvorsorge sind dafür ebenso zentral wie die Vereinbarkeit von Denkmalpflege und erneuerbaren Energien.
Die internationale Zusammenarbeit in der UNESCO bedeutet dabei ganz konkret: Erfahrungen austauschen, Monitoring betreiben, miteinander Strategien entwickeln, Ressourcen mobilisieren. Die UNESCO unterstützt Staaten durch Leitlinien und Wissenstransfer, finanziert und koordiniert Schutzmaßnahmen. Denn nur gemeinsam können wir das Welterbe für die Zukunft bewahren. Ich bin mir sicher, dass die 47. Sitzung des Welterbekomitees dafür wichtige Impulse setzen wird.
Hintergrund
Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 6. bis 16. Juli 2025 in Paris. Es ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium und entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit dem Erhaltungszustand eingeschriebener Stätten.
Dem Komitee gehören 21 Vertragsstaaten der Welterbekonvention an. Derzeit sind das Argentinien, Belgien, Bulgarien (Vorsitz), Griechenland, Indien, Italien, Jamaika, Japan, Kasachstan, Katar, Kenia, Libanon, Mexiko, Ruanda, St. Vincent und die Grenadinen, Sambia, Senegal, Südkorea, die Türkei, die Ukraine und Vietnam.
Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind in diesem Jahr rund 30 Stätten nominiertExterner Link:. Deutschland hat in diesem Jahr mit Neuschwanstein, Linderhof, dem Königshaus am Schachen und Herrenchiemsee die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen.
Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.223 Kultur- und NaturstättenExterner Link: in 168 Ländern. 56 davon gelten als bedroht.Externer Link: Deutschland verzeichnet aktuell 54 WelterbestättenExterner Link:.
Weitere Informationen
Pressematerial zur 47. Sitzung des UNESCO-WelterbekomiteesExterner Link:
Website zur 47. Sitzung des UNESCO-WelterbekomiteesExterner Link:
Pressekontakt
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze@unesco.de
Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin@unesco.de