

Immaterielles Kulturerbe: Bewerbungen für Bundesweites Verzeichnis wieder möglich
Seit dieser Woche können Menschen in ganz Deutschland bis 31. Oktober 2025 lebendige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen KulturerbesExterner Link: vorschlagen. Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Kulturformen aus den Bereichen Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Feste. Das Bundesweite Verzeichnis umfasst derzeit 168 Einträge.
Aufnahmekriterien
Um ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden, müssen die Bewerbungen eine Reihe von KriterienExterner Link: erfüllen. Unter anderem sollen die vorgeschlagenen Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln, aber auch inklusiv und wandlungsfähig sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen.
Darüber hinaus können sich innovative und erfolgreiche Modellprojekte, die zu einer nachhaltigen Entwicklung, Pflege und Weitergabe Immateriellen Kulturerbes beitragen, für das Register Guter Praxisbeispiele bewerben. Das Register ist Teil des Bundeweiten Verzeichnisses. Es gelten separate AufnahmekriterienExterner Link:.
Um die gesamte Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abzubilden, sind insbesondere Vorschläge willkommen, welche die Reichhaltigkeit städtischer Kultur oder die Prägung Deutschlands als Einwanderungsland sichtbar machen
Bewerbungsverfahren
Vorschläge sind bis 31. Oktober 2025 über ein Online-FormularExterner Link: in dem BundeslandExterner Link: einzureichen, in dem die für die Bewerbung verantwortliche Person oder Organisation ansässig ist. Einige Länder verfügen über Beratungsstellen, an die sich interessierte Trägergruppen mit ihren Fragen zum Bewerbungsverfahren ebenso wenden können wie an die Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission.
An dem anschließenden mehrstufigen AuswahlverfahrenExterner Link: sind die Länder, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission beteiligt. Über Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2027 entschieden.
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen sowie gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes, die von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dort verzeichnet sind etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen, das auf Vorschlag mehrerer Staaten, darunter Deutschland, zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt wurde.
Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 2003. Bis heute sind 184 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
Hintergrund
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen sowie gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes, die von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dort verzeichnet sind etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen, das auf Vorschlag mehrerer Staaten, darunter Deutschland, zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt wurde.
Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 2003. Bis heute sind 184 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
Weitere Informationen
Immaterielles Kulturerbe in DeutschlandExterner Link:
Kontakt- und Beratungsstellen der BundesländerExterner Link:
Aufnahmeverfahren und BewerbungsunterlagenExterner Link:
FAQ Immaterielles KulturerbeExterner Link:
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze@unesco.de
Deutsche UNESCO-Kommission
Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin@unesco.de
Kulturministerkonferenz
Andreas Schmitz
Pressestelle Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Telefon: +49 228 501-611
E-Mail: andreas.schmitz@kmk.org